Ulrike Müller
Herr Kollege, wir haben Gott sei Dank ein Steuersystem, das für alle in Bayern gleichermaßen gilt. Auch die landwirtschaftlichen Betriebe bezahlen Steuern. Wir haben glücklicherweise mit dem § 13a Einkommensteuergesetz noch eine Ausnahmeregelung. Der Agrardiesel ist aber eine andere Sache. Diese Regelung hat mit dem Steuersystem für landwirtschaftliche Betriebe per se nichts zu tun. Beim Agrardiesel gibt es innerhalb Europas unterschiedliche Regelungen. Wir stehen an der Seite unserer Bäuerinnen und Bauern. Deshalb fordern wir, dass die Rückerstattung der Agrardieselsteuer weiterhin beibehalten wird. Das ist aber leider nicht der Fall; sie wird abgebaut. Im Steuersystem sind die Landwirte aber in gar keiner Weise benachteiligt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
