Ulrike Müller
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute erstmals nach meiner Rückkehr in den Bayerischen Landtag vor Ihnen sprechen darf. Werte Kollegen der AfD, zunächst gilt es festzuhalten, dass Sie in Ihrem Antrag wesentliche Aktivitäten der Staatsregierung, der CSU und der FREIEN WÄHLER als wichtig und dringlich beschreiben. Das gilt vor allem für den angesprochenen Punkt "Anbindehaltung" und reicht bis hin zu den Absprachen zwischen Bund und Ländern. Sie bieten allerdings keine neuen Ansätze, sondern wiederholen wohlbekannte Fragestellungen. Ich möchte Sie jetzt aber nicht mit einer administrativen Antwort abwimmeln, sondern mich mit Ihrem Antrag und dessen Begründung ernsthaft auseinandersetzen. Sie stellen die Agrarpolitik stark vereinfacht dar, man kann sagen, als eine Art Konkurrenzkampf zwischen West- und Ostbetrieben. Dies zeigt wieder einmal deutlich, dass Sie uns Europäer nicht als Partner, sondern als Konkurrenten sehen, liebe AfD. Die Gemeinsame Agrarpolitik, GAP, war und ist der einzige vergemeinschaftete Sektor in der europäischen Politik. Und das ist auch gut so. Die Möglichkeiten der Staatsregierung, auf das Handeln des Bundes einzuwirken, sind im Grundgesetz in den Artikeln über die Zuständigkeiten der Länder klar geregelt. Es ist also nicht so, dass wir durch Initiativen in diesem Haus die Agrarpolitik aushebeln oder grundlegend verändern könnten. Dennoch können wir über unsere Abgeordneten in Brüssel und durch die politische Arbeit in unseren Gremien Dinge beeinflussen und in vernünftige Bahnen lenken. Topaktuelles Beispiel sind die laufenden beschleunigten Verfahren zur Änderung des GAP-Basisrechtsaktes. Am Donnerstag wird im Europäischen Parlament über das Urgent Procedure abgestimmt. Wir hoffen, dass wir am 26. April, wenn die letzte Abstimmung darüber im Europäischen Parlament stattfindet, mit großer Mehrheit über alle Fraktionen hinweg noch vor Ende des Mandats die Neuerungen für die mindestens vier Jahre laufende GAP regeln und damit massive Vereinfachungen für unsere Bäuerinnen und Bauern erreichen können. Es geht tatsächlich um sehr viel. Der Rat der Europäischen Union hat bereits zugestimmt; leider hat sich Deutschland enthalten. Das Europäische Parlament konnte viel Positives für die bayerischen Bauern verankern. Beispiele sind die Ausnahme von den Cross-Compliance-Kontrollen für Betriebe mit einer Fläche von unter 10 Hektar, Erleichterungen bei den Vorgaben zu den GLÖZ-Standards 6, 7 und 8; ich könnte dazu im Detail ausführen. Ich glaube, das sind gute Ansätze. Ein weiterer gedanklicher Fehler in der Begründung Ihres Antrags ist es, per se "klein" zu definieren. "Klein" verglichen mit wem? Die gemeinsame europäische Agrarpolitik setzt den Rahmen für neun Millionen Betriebe in der Europäischen Union. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt 17 Hektar. Bayern liegt mit 37 Hektar deutlich darüber, würde ich einmal sagen. Ihre Begründung springt also fachlich zu kurz. Was uns tatsächlich Sorgen machen muss, ist, dass pro Tag tausend Betriebe in der Europäischen Union aufgeben müssen. Täglich tausend Mal wird die wirtschaftliche Basis der ländlichen Räume geschwächt. Tausend Mal verlieren Familien ihren Lebensmittelpunkt und ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Wir könnten mit einer sinnvollen Nutzung der Spielräume der EU-Vorgaben für Bayern und ganz Deutschland tatsächlich mehr tun, als die aktuelle Bundesregierung, aber auch die Vorgängerregierungen getan haben. Die Staatsregierung hat auch insoweit im Vergleich zu anderen Bundesländern in Deutschland unstrittig mehr getan. Aber das Gute ist der Feind des Besseren. Es gibt Mitgliedstaaten und Regionen, die sich weit mehr einsetzen. Wir brauchen die sogenannte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien und Verordnungen. Das ewige Draufsatteln in Deutschland muss ein Ende finden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das wurde den Bauern seit vielen Jahren von wechselnden Regierungen versprochen; umgesetzt wurde es leider nie. Ich komme zum Ende. Der Antrag der AfD bringt keine neuen Vorschläge und wird mit fachlichen Fehleinschätzungen begründet. Wie zu Beginn ausgeführt, unterstreicht er bereits umgesetzte politische Aktivitäten der Staatsregierung. Die Themen sind entweder in Bearbeitung oder in Umsetzung. Der Antrag wird deshalb von den FREIEN WÄHLERN abgelehnt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
