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Johannes Becher

GRÜNE 21.03.2024 Sitzungen 19/14

Herr Kollege Straub, ich hätte detaillierte Nachfragen zur bayerischen Bezahlkarte: Erstens. Sie kommen ja auch aus einer ländlichen Gegend. Ich gebe Ihnen recht, in München kann man fast alles mit Karte bezahlen. Ich bin einmal ganz gezielt durch meine Heimatstadt gelaufen: Eisdiele? – Nur Bargeld, Bäcker? – Ab 10 Euro Kartenzahlung. Freibad? – Nur Barzahlung. Meine Stammkneipe? – Nur Barzahlung. Das sind schon ganz schön viele Bereiche, in denen nur Barzahlung möglich ist, dann sind die 50 Euro Bargeld relativ schnell aufgebraucht. Wie kommt man auf diese Grenze? Ist dieser Betrag für ländliche Gegenden, in denen oftmals nur Barzahlung möglich ist, nicht viel zu gering? Zweitens. Mich würde die regionale Begrenzung interessieren. Wie groß ist der Bereich? Gilt das nur in der einen Kommune, in einem Landkreis oder in einem Regierungsbezirk? Was ist vorgesehen? Ist das nicht eigentlich eine Art Residenzpflicht durch die Hintertür, die man über diese Bezahlkarte wieder einführt? Drittens. Die Frage der Bürokratie. Man kann eigene Überweisungen an den Anwalt, an den Verein usw. oder auch Postleitzahl-Erweiterungen, wenn man nach Berlin in die Botschaft fährt, freischalten lassen. Das bedeutet aber lauter Einzeltermine im Ausländeramt, die dann wieder gemacht werden müssen. Ist es nicht so, dass man das, was man sich auf der einen Seite durch die automatische Auszahlung spart, auf der anderen Seite durch die ganzen individuellen Freigaben an Bürokratie wieder aufbaut? Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Becher.

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