Anton Rittel
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben heute schon viel über Digitalisierung gehört. Ich bin froh, dass die Digitalisierung auch in diesem Hohen Haus angekommen ist und der Antrag nicht in Papierform, sondern digital gestellt wurde. Der Antrag wäre nicht einmal das Papier wert gewesen, auf den man ihn geschrieben hätte. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Laut einer Studie aus dem Jahr 2019 haben innerhalb des letzten Jahrzehnts jährlich durchschnittlich 180.000 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit Deutschland dauerhaft verlassen. Im gleichen Zeitraum kehrten circa 129.000 Personen wieder nach Deutschland zurück. Für einen großen Teil von Personen ist der Aufenthalt nur temporär. Über zwei Drittel der ausgewanderten Personen bleiben nur wenige Jahre im Ausland, um Auslandserfahrung zu sammeln, um sich weiterzubilden und um sich weiterzuentwickeln. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD)) Insgesamt führt dies zu einer kontinuierlich wachsenden Zahl von in Deutschland lebenden Menschen mit Auslandserfahrungen, was für unsere Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Bayern sollte sich vielmehr auf die vielen qualifizierten Arbeitskräfte unter den über 200.000 Eingewanderten konzentrieren. Wir brauchen nicht nur Fachkräfte, sondern überhaupt Arbeitskräfte. Insoweit ist es für den Freistaat sinnvoller und effizienter, mit entsprechenden Maßnahmen die deutlich größere Zahl der Eingewanderten in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hinzu kommt, dass der Antrag voller Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz ist. Ich frage mich: Wieso sollen Personen, die nach Bayern zurückkehren, beispielsweise von der Grundsteuer oder Erbschaftsteuer befreit werden? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Dann müssten wir alle befreien. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Das heißt nämlich: Wenn ich heute meinen Erstwohnsitz zwei Jahre lang nach Österreich verlege, weil ich zum Beispiel an der Grenze wohne, und mich nach zwei Jahren wieder in Deutschland zurückmelde, müsste ich keine Erbschaftsteuer mehr zahlen. Das ist vollkommener Unsinn und vollkommen undurchführbar. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) – Sie haben vorhin gesagt: Der Anstand gebietet es, nicht zwischenzurufen. Jetzt machen Sie es selber. Wenn Sie was zu sagen haben, dann können Sie nach der Sitzung draußen kurz zu mir kommen und mir das sagen. Der Kelch des Anstands ist, glaube ich, an euch vorbeigegangen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich bin mir sicher: Wenn wir das so, wie in Ihrem Antrag vorgeschlagen, machen würden, würde das die Flucht aus Deutschland beflügeln. Es würden immer mehr Leute als Steuerflüchtige auswandern. Steuervermeidungsversuche wollen wir bekämpfen. Dann sind diejenigen, wie der Kollege das schon richtig gesagt hat, die in Bayern geblieben sind, die Dummen, weil sie in Bayern Steuern zahlen müssen und den ganzen Schmarrn finanzieren. Diejenigen, die Deutschland den Rücken gekehrt haben, sind die, die sich schlicht die Steuern ersparen. Das widerspricht ganz klar dem Gleichheitsgrundsatz. Zum Punkt der Unternehmensgründung bleibt festzuhalten, dass die zinsgünstigen Förderkredite der LfA Förderbank nicht nur für Zuwanderer sind, sondern auch für diejenigen, die in Bayern geblieben sind. Also brauche ich die nicht extra zu fördern. Daher empfehle ich eindringlich, den Antrag abzulehnen. Demgegenüber lobe ich den heutigen Antrag der Regierungskoalition "Bayern zeigt, wie es geht – Einführung der Bezahlkarte und Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber". Das sind solide und zukunftsorientierte Maßnahmen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
