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Michael Hofmann

CSU 21.03.2024 Sitzungen 19/14

Sehr geehrter Herr Vizepräsident – und für das Protokoll, weil gerade ein Wechsel stattfindet –, sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir beraten heute den Entwurf eines Abgeordnetengesetzes in Erster Lesung. Dieser Gesetzentwurf ist aus zwei Gründen notwendig. Zum Ersten geht es immer um die Frage: Welchen Wert hat die Tätigkeit eines Abgeordneten eigentlich? – Dazu gibt es draußen in der Bevölkerung immer intensive Diskussionen, die auch nachvollziehbar sind. Am Ende des Tages entscheidet aber immer das Parlament darüber, wie die Vergütung aussieht. Das bringt auch viele Neider mit auf den Plan, das ist vollkommen klar. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass der Beruf, die Tätigkeit, die Vergütung eines Abgeordneten so attraktiv gehalten sein muss, dass wir auch die richtig guten Köpfe in das Parlament bekommen. Ich glaube, in den letzten Jahren haben wir immer eine sehr gute Lösung auf den Weg gebracht, indem wir auf Vorschlag einer entsprechenden Kommission eine Vergütung beschließen, die sich in der Art eines Vergleichs darauf bezieht, in welcher Form ähnliche Berufsgruppen in der Vergangenheit ihre Vergütung angepasst bekommen haben. Ich glaube, diese Vorgehensweise hat sich bewährt. An der Stelle bedanke ich mich auch bei den anderen demokratischen Fraktionen hier im Raum, dass wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam einbringen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schulterschluss, auch in der Diskussion mit den Menschen draußen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wir regeln darüber hinaus noch einige redaktionelle Passagen im Abgeordnetengesetz. Der zweite entscheidende Punkt ist allerdings durchaus eine Zäsur im Nachkriegsparlament, hier im Hohen Haus; denn all die Jahrzehnte über hat es vollkommen ausgereicht, dass es hier, in diesem Raum, wenn es zu Grenzüberschreitungen gekommen ist, eine Rüge gab. Seit der letzten Legislaturperiode, als eine Fraktion mit radikalen Ansichten und extremistischen Köpfen hier Einzug gehalten hat – – (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD: Frechheit! Unverschämtheit!) – Ich glaube nicht, Herr Kollege, dass das eine Frechheit ist. Ich werde das auch belegen. Seitdem diese Fraktion hier Einzug gehalten hat, stellen wir schlicht und ergreifend fest, dass es in diesem Parlament mit einer Rüge allein nicht mehr getan ist. Diese Fraktion hat die letzten fünf Jahre dazu genutzt, mit Pöbeleien, mit bewussten Grenzüberschreitungen, mit Provokationen und einer Verrohung der Sprache und der Sitten den Parlamentarismus lächerlich zu machen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Sie hat das einfach aus dem plumpen Beweggrund heraus getan, weil sie diesen Parlamentarismus im Innersten ablehnt. (Zuruf von der AfD: Lüge!) Das möchte sie denjenigen, die sie wählen, auch zeigen, und dementsprechend hatten wir in der letzten Legislaturperiode unter anderem den Vorfall, dass bei einer Gedenkstunde zum Nationalismus – Entschuldigung: zum Nationalsozialismus – – (Zuruf von der AfD) – Danke schön. Ich weiß, dass Sie immer alles perfekt aussprechen, weil Ihnen immer alles vorgeschrieben wird. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Von daher habe ich kein Problem, wenn ich da einmal einen Versprecher habe. Sie müssen es auch nicht, wie ein Kollege von Ihnen das tat, das nächste Mal als "Gestammel" bezeichnen. Ich stehe da über der Sache. Ich will aber auf diese Grenzüberschreitungen hinweisen, die Sie hier in den letzten Jahren vollzogen haben. Bei einer Gedenkstunde, bei der Frau Knobloch gesprochen hat, ist Ihre Fraktion geschlossen ausgezogen. (Christoph Maier (AfD): Das war keine Plenarsitzung!) – Das ist doch der absolute Knaller! Welches weiteren Beweises bedarf es, wenn man sich hierhinstellt oder auch hinsetzt und sagt: Das war ja keine Plenarsitzung? (Lebhafter Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich bin schockiert. Glauben Sie denn – haben Sie den Gesetzentwurf überhaupt gelesen? –, dass Sie die Würde des Hauses nur dann beschädigen, wenn Sie nur in einer Plenarsitzung über die Stränge schlagen? – Sie schädigen die Würde des Hauses auch dann, wenn Sie in einer Gedenkveranstaltung zum Nationalsozialismus ausziehen, obwohl eine verdiente Persönlichkeit wie Frau Charlotte Knobloch hier eine Rede hält. Sie sollten sich einmal den Spiegel vorhalten! (Lebhafter Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Man überlege sich, dass es hier auch einen Kollegen gibt, der meinte, er müsste mit einer Gasmaske ans Rednerpult, um hier ganz bewusst einen Bezug zur Geschichte unseres Landes herzustellen, um dieses Parlament lächerlich zu machen, und das im Rahmen einer Diskussion um die wirklich schwierige Corona-Krise. Auch das ist eine Grenzüberschreitung, der allein mit einer Rüge nicht mehr begegnet werden kann. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Oder wenn ich feststelle, dass sich ein Kollege bei einer Rede, noch dazu vor einer Plenarpause, hier mit einem Plakat hinstellt, um eine Rednerin der Opposition aus dem Gleichgewicht zu bringen und zu irritieren, einfach als Protestdemonstration, dann muss ich doch sagen: Das ist am Ende des Tages eines Parlamentes nicht würdig. Da reicht eine Rüge nicht mehr. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Was soll denn die nächste Stufe sein? Werden Sie hier auch noch handgreiflich, wie wir das aus anderen Parlamenten kennen? Wie soll das ablaufen? (Zurufe von der AfD) – Ich traue Ihnen das zu. Deswegen bringen wir diesen Gesetzentwurf ein, mit dem wir es nicht bei einer Rüge belassen, sondern mit dem wir jetzt den Ordnungsruf einführen, der auch mit entsprechenden empfindlichen finanziellen Sanktionen belegt werden kann, nämlich mit bis zu 2.000 Euro oder bis zu 4.000 Euro im Wiederholungsfall. Darüber wird dann aber nicht allein die Sitzungsleitung entscheiden, sondern darüber muss das Präsidium entscheiden, damit dies auf einer ausgewogenen Basis geschieht. Ich glaube, dass wir in diesem Zusammenhang den richtigen Weg gehen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Allerdings bin ich fest davon überzeugt, dass auch wir als die demokratischen Fraktionen ein solches Mittel brauchen; denn wie oft waren wir hier im Plenarsaal gesessen und wussten uns fast nicht zu helfen, als diese Fraktion mit so üblen Machenschaften aufgetreten ist. Wir haben uns zwischenzeitlich wirklich am Riemen reißen müssen, um uns nicht auf dieses niedrige Niveau herabzulassen und das Spiel dieser Fraktion damit mitzuspielen. Für viele war das deswegen schwierig, weil es keine richtigen Sanktionen gegeben hat, weil man gedacht hat, man ist gegenüber solchen Pöbeleien und bewussten Grenzüberschreitungen in einer gewissen Art und Weise wehrlos. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf so wichtig. Ich habe hier im Parlament von diesem Podium aus schon mehrmals gesagt: Eine Demokratie beweist sich auch dann, wenn sie nicht aus falsch verstandener Toleranz nichts unternimmt, sondern mit entsprechender Konsequenz und Schärfe gegen diejenigen vorgeht, die sie beschädigen wollen. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Ich wäre herzlich dankbar, wenn wir diesen Gesetzentwurf in großer Einigkeit – darin sehe ich für uns als demokratische Fraktionen eine große Chance – miteinander verabschieden. Damit zeigen wir den Menschen draußen: Erstens, wir lassen uns von dieser Fraktion nicht auf dieses plumpe und erniedrigende Niveau herunterziehen, und zweitens, wir zeigen, dass die Demokratie wehrhaft ist und sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss gute Beratungen haben und wir dieses Gesetz hier in wenigen Wochen verabschieden. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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