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Horst Arnold

SPD 13.03.2024 Sitzungen 19/13

Herr Kollege Pohl, Sie wissen schon, dass die richterliche Rechtsprechung in solchen Daseinsvorsorgefällen die Verhältnismäßigkeit eines Streiks mit entsprechenden Vorhalten bei Notfällen entscheidet. Das ist bereits Gegenstand. Dazu ist richterrechtlich eigentlich alles gesagt. Warum soll man das jetzt noch mehr ausführen? Darüber hinaus wurde bereits 2015 nicht ein Gesetz gemacht, das jetzt das Tarifeinheitsgesetz in dem Zusammenhang beeinträchtigt, sondern es wurde ein Streikfolgenbereinigungsgesetz überdacht, in dem genau das Gegenstand war. 2015 hätte man das auch entscheiden können. Man hat bewusst davon Abstand genommen. All das, was Sie jetzt in Bezug auf die betroffene Bevölkerung sagen, betrifft natürlich auch die Streikenden selber; denn das sind doch die Leistungsträger der Gesellschaft. Die leben doch nicht von dem Applaus, der eine Woche im Parlament gespendet wird, sondern sie leben und ernähren ihre Familien von dem Geld, das sie verdienen.

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