Horst Arnold
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, was mich an Ihrem Dringlichkeitsantrag schon stört? – Das ist die Aussage "Deutschland soll kein Streikland werden". Das Wort "Streik" wird damit negativ konnotiert. Deutschland ist das Land der Tarifautonomie. Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen sind in der Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsverhältnissen frei, ohne dass sich der Staat einmischt. Das hat immer funktioniert. Der lang anhaltende und nachhaltige Wohlstand unserer Gesellschaft ist insbesondere dieser Partnerschaft und der Nichteinmischung des Staates zu verdanken. (Beifall bei der SPD) Streiks sind grundrechtlich abgesichert. Sie führen den Arbeitskampf – Streiks und Aussperrungen – an; und dabei schwingt eine deutliche Missbilligung mit. Dagegen verwahren wir uns. Der Streik ist ein Bestandteil der Tarifautonomie, und auf die Tarifautonomie sind wir stolz. Sie sollten in Ihrem Dringlichkeitsantrag das Streikrecht grundsätzlich anerkennen und nicht gönnerhaft feststellen, dass das Streikrecht jemandem zustünde. Das Streikrecht ist kein Zugeständnis, das tolerant erteilt wird. Zeigen Sie Respekt vor dem Grundrecht des Streiks. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Zwischen 2011 und 2020 lag die Streikquote in Deutschland im untersten Drittel aller europäischen Erste-Welt-Länder. In diesen Jahren war Belgien bei der Streikquote führend, dann folgte Frankreich. Das zeigt: Die Gewerkschaften und die Arbeitgeber haben ihre Verträge behutsam "ausgekartelt". Die Regelungsbedürfnisse im Bahnverkehr, die Sie in diesem Dringlichkeitsantrag ansprechen, wurden von der GDL im Deutschen Beamtenbund verursacht. Seit 2015 regelt das Tarifeinheitsgesetz, dass Tarifverträge derjenigen Gewerkschaften in Betrieben zur Anwendung kommen, die die meisten Mitglieder vertreten. Bei der Bahn ist das der Fall. Die Bahn hat 300 Wahlbetriebe. Für 54 ist die EVG, also die DGB-Gewerkschaft, zuständig, für 18 die GDL. Ab dem Jahr 2015 hat aber die Bahn mit den Gewerkschaften vereinbart, dass die Tarifverträge weiterhin gelten, auch der mit der GDL geschlossene. Dieser fünfjährige Vertrag lief 2020 aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dieser Zeit haben wir das Problem. Die GDL bemüht sich, ihre Macht und ihr Profil zu stärken. Das ist legitim. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und teilweise auch des BGH ist ein Streik nur zulässig, wenn er ein Tarifziel verfolgt und wenn Verhältnismäßigkeit vorliegt. Der Streik darf nicht auf die Vernichtung des Gegners abzielen. Das wäre bei der Bahn auch sehr schwierig. Außerdem muss die Friedenspflicht abgelaufen sein. Die Urabstimmung ist eine Norm, die sich die Gewerkschaften selbst geben, um einen Streik zu legitimieren. Eine solche Abstimmung führen die Gewerkschaften nicht aus Jux und Tollerei durch, sondern um eine Schadenersatzpflicht zu vermeiden, die gegeben wäre, wenn der Streik rechtswidrig wäre. Der BGH hat beispielsweise den Streik der Fluglotsen als schadenersatzpflichtig beurteilt und Zahlungen als gerechtfertigt befunden. Dieses Risiko besteht für die Gewerkschaften. Deshalb muss ihnen zugestanden werden, dass sie sich darüber Gedanken machen. Die Beurteilung der Sinnhaftigkeit eines Tarifziels ist weder den Gerichten noch uns möglich. Bei jeder Entscheidung muss der Einzelfall betrachtet werden. Ich sage Ihnen eines: Man vertraue auf die Gewerkschaftsmitglieder. Sie sind die Leistungsträger. Die Gewerkschaft ist nicht der Vorsitzende. Vielmehr vertritt der Vorsitzende die Mitglieder. Deshalb wäre es wichtig, bei den Diskussionen den Deutschen Beamtenbund und die anderen Gewerkschaften, die dabei sind, davon zu überzeugen, dass ein Aufrechterhalten ihrer Linie insgesamt schädlich ist. Aber glauben Sie doch bitte nicht, dass es die Gewerkschaften hinnehmen werden, wenn wir Gesetze machen, um die Gewerkschaften zu entmündigen. Sie sprechen zwar nicht von einer Zwangsschlichtung, aber faktisch ist das eine Zwangsschlichtung. Sie waren wahrscheinlich nie in einer Gewerkschaft. Wahrscheinlich haben Sie auch nie über Tarifziele diskutiert. Dann wüssten Sie nämlich, dass die Meinungsbildung in einer Gewerkschaft vor einer Zwangsschlichtung schwierig ist. Sie verzögern damit die Umsetzung der Belange und Notwendigkeiten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
