Ralf Stadler
Habe die Ehre, Herr Präsident, werte Kollegen und Gäste auf der Besuchertribüne! Bauernstand ist Ehrenstand, möchte man meinen. Doch im Freistaat Bayern schaut die Realität ganz anders aus. Wenn man sich die Statistiken der letzten zehn Jahre zum Höfesterben mal genauer anschaut, fragt man sich, warum die Bayerische Staatsregierung hier eigentlich nichts unternimmt. Stattdessen lautet die Devise des angeblichen Strukturwandels: immer mehr und immer größer. – Frau Kaniber ist heute nicht einmal da, beim ersten Bauern-Antrag. Seit 2013 mussten in Bayern 11.740 landwirtschaftliche Betriebe aufgeben. Warum? – Weil der Freistaat Bayern nicht in der Lage ist, die Grundsätze seiner eigenen Verfassung einzuhalten. Deren Original verstaubt übrigens in der Vitrine eines US-Veteranen, und auf Schloss Herrenchiemsee findet sich nur noch eine Kopie. In Artikel 164 der Bayerischen Verfassung heißt es: "Ein angemessenes landwirtschaftliches Einkommen wird durch eine den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen entsprechende Preis- und Lohngestaltung sowie durch Marktordnungen sichergestellt." Dieser Auftrag, den uns die Verfassung hier mitgegeben hat, muss aber auch umgesetzt werden, meine Damen und Herren! Die Staatsregierung wollte auf unsere Initiative hin nicht einmal eine Definition kleinbäuerlicher Landwirtschaft vornehmen. Stattdessen führt sie auf, wie toll es den Bauern in Bayern geht. Wahrscheinlich sind die Bauerndemonstrationen für sie nur Huldigungszeremonien und ein bequemer Anlass, um mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Das eigentliche Problem liegt doch klar auf der Hand: Solange sämtliche landwirtschaftlichen Betriebsformen in einen Topf geworfen werden, haben die kleinsten unter ihnen das Nachsehen, und das Höfesterben geht ungehindert weiter. Obwohl die Landwirtschaft laut Bayerischer Verfassung auch Ländersache ist, hat man diese seit Jahrzehnten schleifen lassen. Aus eigenständigen kleinbäuerlichen Landwirten entstand durch eine katastrophale Politik ein Flickenteppich aus Nebenerwerbslandwirtschaften. So sieht es aus! Dabei sollten laut unserer Bayerischen Verfassung kleinbäuerliche Betriebe aus eigener Kraft und auf eigenem Grund und Boden überleben können. Die Staatsregierung nimmt aber nicht nur die Überschuldung unserer Landwirte in Kauf, sondern auch, dass bayerische Lebensmittel immer teurer werden. In Artikel 163 der Bayerischen Verfassung werden in Absatz 3 die ursprünglichen Verhältnisse in der Landwirtschaft thematisiert, nämlich, dass das bäuerliche Eigentum an Grund und Boden gewährleistet wird, also, dass Grund und Boden in der Hand von Landwirten sind und verbleiben sollen. Auch die Spekulation mit wertvollen Acker- und Grünflächen ist nicht zulässig. Aber die Realität sieht auch hier anders aus; denn die Flächenkonkurrenz nimmt immer weiter zu, und Investoren wissen dies zu nutzen. Ein normaler landwirtschaftlicher Betrieb kann sich schon lange keine landwirtschaftlichen Flächen mehr leisten, geschweige denn diese pachten. Die gemeinsame Agrarpolitik der EU, aber auch die Landwirtschaftspolitik der Staatsregierung haben maßgeblich zu dieser negativen Entwicklung beigetragen und damit gegen die Grundsätze zum Schutz der Landwirtschaft in der Bayerischen Verfassung verstoßen. Um eine weitere Aushöhlung unserer Bayerischen Verfassung zu verhindern und negativen gesellschaftlichen Trends entgegenzutreten, braucht es strukturierte Investitionen in unsere Landwirtschaft statt staatlicher Bauernpropaganda im "Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt." Wirtschaftsschädigende Vorgaben aus Berlin und Brüssel sind stärker als bislang durch den Landeshaushalt abzufedern. Der Freistaat Bayern ist den ländlichen Regionen und seinen Landwirten verpflichtet. Wir und der neugegründete Bauernverband, der Interessenverband kleinbäuerliche Landwirtschaft Bayern – kurz IKL –, fordern daher, die Mittel für die Landwirtschaft endlich gezielt und nicht nach dem Gießkannenprinzip bereitzustellen, um die in der bayerischen Verfassung verankerten Grundsätze konsequent einzuhalten. Die kleinbäuerliche Landwirtschaft benötigt dabei eine besondere Unterstützung. Tradierte Methoden der Tierhaltung wie die Anbinde-Kombihaltung gilt es fortzuführen und weiterzuentwickeln. Die traditionelle kleinbäuerliche Landwirtschaft ist ein bayerisches Kulturgut und muss notfalls über den bayerischen Kulturfonds erhalten werden. Künstliche Wettbewerbsverzerrung und der Einfluss von Großhandelsketten müssen schrittweise reduziert werden. Die kleinbäuerliche Landwirtschaft muss wieder einen auskömmlichen Lohn erwirtschaften können. Langfristige Anreize für die Hofnachfolger müssen natürlich auch her. Regionalität muss bei der Förderung das entscheidende Charakterisierungsmerkmal sein, nicht die Frage, ob konventionell oder ökologisch. Nur so können wir dem Höfesterben gemeinsam rasch und langfristig entgegenwirken. (Beifall bei der AfD)
