Walter Nussel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Frau Fuchs, ich möchte zu Beginn feststellen, dass dieser Dringlichkeitsantrag nicht überflüssig ist. Unser Wirtschaftsminister wird morgen in die Debatte eintreten. Wir von der Legislative sollten daher zum Ausdruck bringen, dass wir mit Nachdruck hinter seiner Forderung stehen und eine Fristverlängerung wünschen. Zu meinem Vorredner sage ich: Nach meinen Gesprächen mit Vertretern der Steuerberaterkammer, Präsidenten usw. glaube ich, dass wir eher für eine Fristverlängerung bis Ende September werben sollten, damit wir das nächste halbe Jahr noch Zeit haben. Wir sollten dabei nicht den Fehler begehen zu sagen: Die Fälle müssen bis Ende des Jahres abgearbeitet werden. Jetzt geht es erst einmal um die Einreichung der Endabrechnung. Wir müssen die nötige Zeit zur Verfügung haben, damit die Fälle von der Verwaltung ordentlich abgearbeitet werden können. Wir müssen also bei der Nennung von Fristen aufpassen. Ich war federführend dabei, als es darum ging, ein Verfahren für die Soforthilfen auf den Weg zu bringen und dieses einem Praxischeck zu unterziehen. Deshalb sage ich mit erhobenem Finger: Sollte der Staat wieder einmal schnelle Hilfe leisten müssen, dann muss diese Hilfe so vorbereitet sein, dass nicht laufend Änderungen erforderlich werden und am Schluss weder Steuerberater noch Unternehmer oder Politiker wissen, was gilt. Wir müssen das nächste Mal Unsicherheiten vermeiden. Ich möchte eigentlich nicht auf den Beitrag der AfD eingehen. Eines müssen Sie mir aber schon erklären: Sie sagen, wir würden unsere Unternehmen mit unserer Vorgehensweise schwächen. Gleichzeitig wollen Sie aus der EU austreten. Wie wollen Sie es den Unternehmern erklären, wenn ihnen der Stecker gezogen wird und sie nicht mehr in der europäischen Wirtschaft dabei sind? Das können Sie draußen niemandem erklären. Das sind Widersprüche. (Beifall bei der CSU) Die Regierungskoalition möchte also, dass diese Frist bis mindestens Ende September verlängert wird, damit unsere Steuerberater, die seit den letzten drei Jahren am Limit sind, ihre Fälle ordentlich abarbeiten können und kein Unternehmer, weil er aufgrund der Überlastung seiner Steuerkanzlei seine Erklärung nicht rechtzeitig abgeben konnte, bestraft wird. Als Beauftragter der Staatsregierung für Bürokratieabbau wende ich mich jetzt an alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien: Wir dürfen uns nicht hier hinstellen und fordern, dass alles einfacher werden muss, wenn wir danach laut rufen: Warum hat das unsere Staatsregierung nicht genau geregelt? Warum hat der Minister oder die Ministerin nicht eingegriffen und bereits vorausschauend eine Verordnung oder eine Richtlinie erlassen bzw. mehrere Merkblätter herausgegeben? – Wir können den Bürokratieabbau nur gemeinschaftlich schaffen. Wir müssen dazu überlegen, wo wir was vereinfachen können. Ich stehe sowohl mit den Parlamentariern als auch mit den Mitgliedern der Staatsregierung in ständigem Kontakt. Wir müssen Wege finden, die ordnungsrechtlich gangbar sind. Sprechblasen allein helfen uns da nicht weiter. Deswegen hoffe ich, dass wir das Entlastungsgesetz, das jetzt auf den Weg gebracht wird, noch heuer beschließen und damit eine Verbesserung für alle Mittelständler, alle Betriebe und für die Ehrenamtlichen erreichen können. Lassen Sie uns jetzt diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen; denn damit wird der erste Schritt zur Erreichung dieses Ziels getan. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
