Horst Arnold
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich kann Ihnen nur noch einmal das Zitat des Bundesverfassungsgerichts von vor 30 Jahren vorhalten. Überlegen Sie dann mal, was Sie da gesagt haben. Das ist vor 30 Jahren schon gesagt worden: Soweit Strafgesetze Verhalten mit Strafe bedrohen, das den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereitet, ist in diesen Fällen von der Verfolgung von Straftaten abzusehen. Man kann das jetzt juristisch werten. Man kann es aber auch als Laie sehen. Schon damals war das ein Zeichen dafür, von dieser strikten Strafverfolgung abzukommen. Alle Faktoren für die Zukunft, die Sie genannt haben, sind Prognosen. Tatsächlich sind doch jetzt schon Zahlen da, die sagen, dass die bisherige Drogenkriminalisierungspolitik mit allen Anstrengungen, die wir mit der Justiz, Polizei und Prävention unternehmen, nicht zu dem Ergebnis geführt haben, dass man sagen kann, die Ampel hätte Cannabis erfunden. Vielmehr ist das ein gesellschaftliches Problem, das an allen Bereichen unserer Gesellschaft intensiv nagt. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege.
