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Horst Arnold

SPD 22.02.2024 Sitzungen 19/11

Werter Kollege Zöller, Sie zitieren Herrn Prof. Bönsch. Wenn ich das richtig verstanden habe, interpretieren Sie dieses Gesetz als Anstiftung zum Drogenkonsum durch die Ampel. So haben Sie es ja gesagt. Dazu muss ich einmal sagen: So seriös wird wohl der Herr Prof. Bönsch mit Ihnen bei der Beratung nicht umgegangen sein, oder? Dürfen Sie ihn zitieren? Nächste Frage zu Straßenverkehrsdelikten: Wie schwierig soll das sein? Was ändert dieses Gesetz an der derzeitigen Straßenverkehrs- bzw. Sicherheitsgesetzgebung? – Nichts! Null! (Klaus Holetschek (CSU): Mehr kiffen!) Was ändert dieses Gesetz in diesem Zusammenhang am Minderjährigenschutz? Die Abgabe erfolgt nur an Personen über 18 Jahren. Außerdem erfolgt die Abgabe legal. Die Abgabe an Minderjährige ist wie schon jetzt auch in Zukunft strafbar und wird teilweise als Verbrechen geahndet. Wo nehmen Sie die Chuzpe her zu behaupten, dass eine bekiffte Situation dazu geführt habe, für dieses Gesetz zu sprechen, und Sie als nüchterner Mensch die Befugnis haben, derartigen Kack zu verbreiten? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Na, na!)

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