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Horst Arnold

SPD 22.02.2024 Sitzungen 19/11

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion ist angeregt, erregt und teilweise auch von Fehlvorstellungen gezeichnet. Ich will mit einem Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beginnen, das nahezu dreißig Jahre alt ist, aber kürzlich wieder bestätigt wurde. Da geht es um die Verfolgung von Cannabisstraftaten: Soweit Strafgesetze Verhalten mit Strafe bedrohen, das den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereitet, ist in diesen Fällen von der Verfolgung von Straftaten grundsätzlich abzusehen. – Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist schon dreißig Jahre alt. Jetzt sprechen Sie hier davon, wie schlimm dies alles wird, aber dies ist eine Realitätsspiegelung, die uns schon dreißig Jahre beschäftigt. Damals haben die Gesetze gegolten, genauso wie bis zum heutigen Tag, und ich kann Ihnen als Staatsanwalt und Richter in unserem schönen Freistaat – als solcher war ich immerhin 17 Jahre lang tätig – sagen, ich hatte mit Drogendelikten ausreichend und hinreichend zu tun. Strafe muss sein, ja, aber Strafe als Zweck für zukünftiges rechtstreues Verhalten hat häufig Zweifel gesät; denn bei Konsumenten wurden kriminelle Karrieren gestartet und ein Strudel wurde erzeugt. Die Kriminalisierung von Cannabis wurde tatsächlich dafür benutzt, ins gesellschaftliche Abseits zu gelangen, durch berufliche Aussichten, Führungszeugnisse usw. Alle Einträge im Bundeszentralregister nach dem BtMG sind schon jetzt nahezu für die Zukunft tödlich. Die entsprechenden Konsequenzen, die wir daraus ziehen, sind, dass wir faktisch seit sechzig Jahren versuchen, dieses Cannabisproblem mit repressiven Möglichkeiten und Kriminalisierung in den Griff zu bekommen. Ein Blick auf die Zahlen: 60 % der Drogendelikte, die laut BKA vor zwei Jahren begangen wurden, haben mit Cannabis zu tun. Davon entfallen 80 % auf den Bereich der Konsumentenkriminalität, das heißt, nicht auf Handelskriminalität, bei der Dealer und sonstige Personen bestraft werden, sondern Konsumenten. Dies sind nach Verlautbarung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung statistisch insgesamt circa 18 Millionen Menschen in diesem Land, in der Bundesrepublik, die sich hier derzeit möglicherweise oder sicher strafbar machen. Hinzu kommt, dass es sich um sogenannte Aufklärungsdelikte handelt. Das heißt, die Polizei muss hier aktiv und zu Recht prüfen, ob dafür eine Strafe möglich ist. In dem Bewusstsein, unter strafbarem Druck zu stehen, entwickelt sich eine andere Art des Umgangs mit diesen Drogen. Wir stellen fest, dass sich dieses Bewusstsein nicht auszahlt. Herr Holetschek, wissen Sie als ehemaliger Gesundheitsminister, wie überfüllt die ambulanten und stationären Drogentherapien in dieser Zeit sind? Es ist furchtbar, drogeninduzierte Psychosen, auch durch Cannabis, feststellen zu müssen. Aber all diese Tatsachen wurden nicht durch die Ampelkoalition verursacht, sondern durch die derzeitige gesetzliche Grundlage, die bereits seit sechzig Jahren vorherrscht. (Beifall bei der SPD) Sie betreiben Schwarzmalerei. Wenn Sie den Schutz für Jugendliche und Kinder postulieren, bin ich voll bei Ihnen. Es ist wirklich ernst. Sie fordern den Schutz für Jugendliche und Kinder dadurch, dass eine Kriminalisierung verstetigt ausgerufen wird. Ist der Staat nicht mit dieser Art und Weise in vielen Bereichen gescheitert und kommt nur als Handwerker des Unrechts hinterher? (Michael Hofmann (CSU): Es geht um die Verfügbarkeit, Herr Kollege!) Wir werden der Situation so nicht Herr. (Beifall bei der SPD) Die Legalisierung des Konsumdelikts berührt die weitere Strafbarkeit weiterhin nicht. (Widerspruch bei der CSU) Strafbar ist alles, was im Zusammenhang mit Jugendlichen unter 18 Jahren geschieht. Strafbar ist nach wie vor die Abgabe an Minderjährige, das ist sogar als Verbrechen ausgestaltet. Strafbar ist nach wie vor auch der Besitz schon geringfügiger Mengen bei Jugendlichen. Weiterhin wird das Fahren unter Drogeneinfluss durch diese Gesetzgebung nicht geändert. Die Fahrerlaubnisverordnung wird nicht geändert. All die Probleme, die Sie befürchten, werden durch das Gesetz, das Sie bekämpfen wollen, nicht angerührt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass 60 % der Drogendelikte nach wie vor Bestand in der alten Rechtslage haben. Sie weinen jetzt und befürchten die Generallegalisierung. Ich verweise auf das Bundesverfassungsgericht: Es geht um den Konsum und die Kleinkriminalität. Das beschäftigt natürlich auch die Polizei. Entsprechende Überprüfungshandlungen in der Vergangenheit sind in Nürnberg am Tiergärtnertor eingestellt worden, weil man dort zu viele Rauchpieces und Kleinportionen bei den Passanten gefunden hat. Man wollte verhindern, dass man zur Drogenhauptstadt Nummer eins wird. Das kann so auch gesteuert werden. Aber das eigentliche Problem besteht doch darin, dass wir in sechzig Jahren der Kriminalisierung und Stigmatisierung nicht weitergekommen sind. Der wahre Drogenschutz besteht doch darin, die Leute aufzuklären. Die Leute sollen vom Cannabis abgehalten werden, aber nicht aus Angst vor Strafe, sondern aufgrund von Erkenntnis. Herr Holetschek, hier haben wir in den letzten sechzig Jahren massiv versagt. (Beifall bei der SPD) Die Zahl der Drogenkonsumenten nimmt zu, und Sie beruhigen sich damit, dass Sie für ein "Weiter-so" plädieren. Herzlichen Dank dafür! Welche Perspektive ist das denn? – Das ist eine absolute Retrospektive. Damit kommen Sie in kein Gemüt einer modernen Drogenpolitik. Wir können in diesem Zusammenhang über vieles reden. Wenn der Bundesgesetzgeber in gewissen Bereichen entkriminalisieren und entstigmatisieren will, dann schafft er dadurch auch neue Räume. Jetzt möchte ich noch ein Wort an die Staatsregierung richten: Der Freistaat hat als Verfassungsgrundsatz auch Bundestreue auszuüben. Das bedeutet, wenn der Bund Gesetze erlässt und der Freistaat sich von vornherein dagegenstellt, dann verhält man sich aus meiner Sicht nicht sauber. Seien Sie konstruktiv. Nutzen Sie die Chancen, die das neue Gesetz schafft. Zerstören Sie die neuen Chancen nicht von Anfang an; denn wer destruktiv tätig ist, der hat auch weiterhin eine derart katastrophale Bilanz im Rahmen der Drogenkriminalität wie Sie und wie der Freistaat. (Beifall bei der SPD)

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