Winfried Bausback
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der AfD will nicht das christliche Abendland retten. Sie will auch nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen oder verteidigen. Dieser Gesetzentwurf ist ein erneuter Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beschädigen. Kolleginnen und Kollegen, das dürfen wir als Mehrheit des Hauses nicht zulassen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Es ist heute nicht das erste Mal, dass die AfD-Fraktion versucht, sich mit einem populistischen Vorschlag zu profilieren. Meine Damen und Herren von der AfD, 2019 haben Sie schon einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Sie durch eine einfache Formulierung festlegen wollten, dass Minarette in Bayern nicht genehmigt werden dürfen. Ich habe mir die Vorgangsmappe zu diesem Gesetzentwurf sehr genau angeschaut. Ihnen wurde damals sehr deutlich aufgezeigt, aus welchen verfassungsrechtlichen und rechtsdogmatischen Gründen der damalige Vorschlag zwingend abzulehnen gewesen ist. Heute legen Sie einen neuen Vorschlag vor. Kolleginnen und Kollegen, wer einkaufen geht und sich dabei nach einem Produkt umsieht, das er schon öfter gekauft hat, stellt manchmal fest, dass dieses Produkt inzwischen in einer ganz anderen Verpackung, meistens etwas voluminöser, angeboten wird. Der Preis wurde verändert; der Inhalt bleibt gleich. Das nennt man eine Mogelpackung. Was die AfD heute vorgelegt hat, ist eine solche Mogelpackung. Sie haben ein bisschen mehr Pappe um ihr Produkt gelegt, aber der Inhalt ist im Wesentlichen gleich geblieben. Dieser Inhalt ist verfassungsrechtlich und rechtsdogmatisch einfach Mist. Daran können Sie auch mit der schönsten und voluminösesten Verpackung nichts ändern. Sie verbrämen Ihren Vorschlag in einem mit Wortlyrik umschriebenen Verunstaltungsverbot, mit einer Formulierung, die eine Regelvermutung sein soll, die aber, in sich widersprüchlich, als klares Minarettverbot ausgeführt ist. Verfassungsrechtlich hat das keinen Platz in unserer Rechtsordnung. In der damaligen Diskussion wurde aufgezeigt, dass ein generelles Minarettverbot materiellrechtlich mit der Religionsfreiheit des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung nicht vereinbar ist. Im Übrigen, Kolleginnen und Kollegen, gilt das auch kompetenzrechtlich. Das Bauplanungsrecht unterliegt nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 18 des Grundgesetzes der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die generelle Zulässigkeit einer Nutzungsart, unabhängig vom konkreten Gegenstand, ist durch den Bundesgesetzgeber zu regeln: im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung. In der Bayerischen Bauordnung haben Regelungen über generelle Nutzungsarten überhaupt nichts zu suchen. Die Bayerische Bauordnung regelt bausicherheitsrechtliche Fragen, und der Bund regelt das Bauplanungsrecht. Die Regelvermutung – in Ihrem Vorschlag in Absatz 4 Satz 1 –, dass eine Zerstörung des kulturellen und geschichtlichen Landschaftsbildes insbesondere bei der Errichtung von Minaretten und ähnlichen Anlagen vorliegt, kaschiert nicht, dass Sie eine planungsrechtliche Nutzungsregelung vorschlagen, die verfassungsrechtlich einfach nicht darstellbar ist, die verfassungswidrig ist. Rein formal eröffnet übrigens Absatz 4 Satz 2 Ihres Vorschlags hierzu einen Widerspruch. Ihr Vorschlag ist gesetzestechnisch ein Desaster und verfassungsrechtlich ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung. Kolleginnen und Kollegen, wenn es um die Frage von Moschee- und Minarettbauten geht, ist es nach meiner festen Überzeugung Aufgabe der jeweiligen örtlichen Gemeinschaft, der Kommune, eine Entscheidung, einen Weg zu finden. Wir haben im Denkmalschutzrecht und im Baurecht – Einfügungsgebot usw. – genügend Instrumente, um diese Fragen so zu regeln, dass die Gesellschaft beieinanderbleibt. Dafür müssen wir kämpfen. Meine Damen und Herren, niemand verteidigt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, indem er die Religionsfreiheit in einer Weise einschränkt, die unsere gewachsenen, aus der christlich-jüdischen Tradition unseres Landes entstandenen Freiheitsrechte ad absurdum führt. Wir können ein generelles Minarettverbot mit Artikel 4 des Grundgesetzes einfach nicht vereinbaren. Wenn ich an der Stelle noch eines außerhalb dieses Themas kurz anmerken darf: Meine Damen und Herren, wer sich mit dem islamistischen Extremismus ernsthaft auseinandersetzen will – und das habe ich jetzt über einige Jahre relativ intensiv getan, weil mich unter anderem dieses Thema interessiert hat –, wird keinen Erfolg damit haben, wenn alles über einen Kamm geschoren und pauschal über "den Islam" geredet wird; denn "den Islam", Kolleginnen und Kollegen, gibt es nicht. Ich habe im Rahmen meiner Befassung mit dem Thema sehr viele Menschen aus muslimischen Gemeinschaften und Leute aus diesem Kulturkreis, die sich dann aber vom Islam abgewandt haben, kennengelernt. Darunter gibt es viele, die mit Verve, mit Überzeugung an unserer Seite stehen, wenn es um die Verteidigung unserer freiheitlichen Rechte geht, wenn es um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung geht – mehr als manch andere, die auf der rechten Seite dieses Hauses stehen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass alles über einen Kamm geschoren wird. Wir müssen konsequent gegen den islamistischen Extremismus vorgehen. Das ist ein Problem in unserem Land. Da haben zum Teil auch politische Kräfte bei den Ampel-Parteien in Berlin in der Vergangenheit versagt. Ich habe aber auch Kontakt mit Einzelnen, beispielsweise aus der grünen Partei, die das Problem jetzt sehen. Wir müssen uns mit den Extremisten beschäftigen. Wir müssen uns unter anderem mit der Frage beschäftigen, wie Moscheebauten in Deutschland und in Bayern finanziert werden. Wir müssen dafür sorgen, dass beispielsweise Finanzierungen aus dem Ausland offengelegt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit solchen Maßnahmen können wir gegen Extremismus vorgehen. Wir können aber nicht gegen Extremisten vorgehen, indem wir eine gesamte Gruppe von Menschen, die gar keine einheitliche, homogene Gruppe sind, pauschal über einen Kamm scheren. Das ist meine Überzeugung. Wenn es in einem konkreten Fall um die Frage geht, ob in einer Gemeinde ein Minarett oder eine Moschee gebaut wird, dann müssen die Regelungen der Bauordnung und des Denkmalschutzrechtes genutzt werden, dann muss die örtliche Gemeinschaft einen Weg finden, mit dem die Gesellschaft beieinanderbleibt. Darum geht es, wenn wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und unser christlich-jüdisch geprägtes Gesellschaftsmodell auf Dauer verteidigen wollen. Wir brauchen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und aller Demokraten. Dafür stehen wir. Auch wenn es heute erst die Erste Lesung ist, glaube ich, dass sich dieser Gesetzentwurf einfach nicht diskutieren lässt. Er ist Mist, er ist rechtstechnisch Mist, und der Inhalt ist noch mehr Mist. Deshalb werden wir ihm – ich bin überzeugt davon – als Parlament auch nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
