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Michael Hofmann

CSU 24.01.2024 Sitzungen 19/8

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus! Ich gebe diese Erklärung auch im Namen der und in Abstimmung mit der Fraktion der FREIEN WÄHLER ab. Die Wahl der nichtberufsrichterlichen Richter zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist hohe Aufgabe des Bayerischen Landtags. Der Gedanke dahinter, dass unser Verfassungsgericht nicht nur, aber auch ein Abbild des Parlaments und damit des politischen Diskurses in der Gesellschaft sein soll, ist in unserer Verfassung hinterlegt. Freilich dachten die Mütter und Väter der Bayerischen Verfassung nicht in den schlimmsten Vorstellungen daran, dass Radikale und Extremisten im Laufe unserer Geschichte wieder Teil des Parlaments werden könnten. (Unruhe bei der AfD) Aber sie sind es und sie verhehlen ihre Feindschaft auch nicht. (Ulrich Singer (AfD): Aber die hocken dort drüben, Herr Kollege!) Umso wichtiger ist es, dass Parteien und Fraktionen, die die Verfassung und die freiheitliche demokratische Grundordnung tragen, an ihrer Entschlossenheit festhalten und Verfassungsfeinde bekämpfen. Wir tun dies auf allen Ebenen und gegenüber allen Extremisten und Radikalen. Der heutige Tag ist eindrucksvolles Beispiel und Beleg dafür. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Dabei dürfen aber auch wir Demokraten nicht Maß und Ziel verlieren. Vor allem müssen wir die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben und die sich auch nicht von heute auf morgen ändern lassen, einhalten. Wir können Radikalen und Extremisten nicht vorwerfen, falsch zu spielen, wenn wir es selbst nicht richtig machen. Ansonsten verliert unsere Argumentation an Glaubwürdigkeit, und die Menschen verlieren das Vertrauen in unsere Rechtschaffenheit. Das wiegt nach unserer Überzeugung weitaus schwerer. Nach den Regeln, die sich der Bayerische Landtag gegeben hat und die bis heute fortgelten, entfällt auf jede Fraktion entsprechend ihrer Stärke das Vorschlagsrecht für eine gewisse Zahl der zu wählenden Richterinnen und Richter. Dieses Ergebnis gefällt uns nicht. Bislang liegen Gesetzesänderungsanträge zu dieser Berufungspraxis jedoch nicht vor und wurden auch in der vergangenen Legislaturperiode nicht eingebracht. Das ist die Verantwortung aller, und dieser müssen wir uns heute stellen. Wir sind aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen Jahren und erst recht in den letzten Monaten aufgerufen, Änderungen vorzunehmen. Demokratie muss wehrhaft bleiben und Regeln ändern, wenn sie missbraucht werden können. Wir sind als Regierungsfraktionen bereit dazu, diese Änderungen auf den Weg zu bringen. Aber wir können es und heute und hier nicht erlauben, dass die Menschen an der ordnungsgemäßen Rechtsprechung im Freistaat Bayern zweifeln oder gar das Vertrauen in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als oberstes Verfassungsorgan verlieren, dass sie an unserer Rechtschaffenheit zweifeln und an unserem Willen, sich an die Regeln zu halten, die wir uns selbst gegeben haben. Diesen Schaden muss der Bayerische Landtag in seiner Mehrheit heute abwenden. Ich danke allen, die sich dieser Frage in einer wirklich schwierigen Abwägung verantwortungsvoll stellen. Wir haben als Parlament die Grundrechte zu wahren, auch das Grundrecht aller Menschen in Bayern auf ihren gesetzmäßigen Richter, wie es uns von der Verfassung vorgegeben ist. Eine Verfassungs- oder Rechtsprechungskrise ist wirklich das Letzte, was wir in dieser Zeit gebrauchen können. Wir haben unsere Lehren aus der Weimarer Republik gezogen und wissen, dass demokratische Kräfte wehrhaft bleiben müssen und das volle Vertrauen der Bevölkerung brauchen. Mut macht uns und Vertrauen gibt uns dabei die Tatsache, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese schwierige Konstellation auch in den letzten fünf Jahren gemeistert hat. Es steht unwiderlegbar fest, dass Verfassungsfeinde mit ihren Absichten und Vorstellungen keinen Einfluss auf die Rechtsprechung unseres Gerichtshofs nehmen konnten. In Krisenzeiten braucht es Vertrauen in die bewährten Verfassungsorgane. Misstrauen ist in keiner Weise angebracht. Es ist bedauerlich, dass das nicht alle Fraktionen hier im Bayerischen Landtag so sehen und dem Verfassungsgerichtshof ihr Vertrauen nicht aussprechen wollen und sich ihrer Verantwortung entziehen wollen. Ein Land zu führen heißt aber, Verantwortung zu übernehmen und auch in schwierigen Situationen Entscheidungen zu treffen. Wir dürfen uns vor einer Entscheidung nicht wegducken, weil uns das Ergebnis nicht gefällt. Die Menschen haben uns gewählt, weil sie wollen, dass wir Verantwortung übernehmen – auch in schwierigen Zeiten und bei schwierigen Fragen. Wir zeigen heute: Die Menschen in Bayern können sich auch weiterhin auf uns verlassen. (Lebhafter Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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