Tobias Reiß
Vielen Dank, Herr Kollege. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Besetzung von Gremien Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf: Bekanntgabe der von den Fraktionen benannten Mitglieder für den Landessportbeirat (s. a. Anlage 1) Der Landessportbeirat setzt sich aus 29 auf dem Gebiet des Sports erfahrenen Personen zusammen. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat werden 14 Mitglieder von den Fraktionen der imLandtag vertretenen Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des Landtags nominiert. Ich erspare es uns, jetzt alle Namen der von den Fraktionen benannten Mitglieder einzeln vorzulesen, und verweise hier auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. Im Nachgang zu unserer Sitzung ist diese Mitteilung auch im Internet als Drucksache abrufbar. (Siehe Anlage 1) Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf: Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinen benannten Mitglieder für den Landessportbeirat (s. a. Anlage 1) Mit Schreiben vom 12. Januar 2024 hat der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration dem Landtag die von den vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinen nach Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat benannten 15 weiteren Mitglieder für den Landessportbeirat mitgeteilt und darum gebeten, die hierfür vorgesehene Bestätigung des Landtags herbeizuführen. Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge wieder auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. (Siehe Anlage 1) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wer mit der Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinen benannten Mitglieder für den Landessportbeirat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf: Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat (s. a. Anlage 1) Mit Schreiben vom 16. Januar 2024 hat die Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention dem Landtag die von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden nach Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesundheitsratsgesetzes benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat mitgeteilt und darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch den Landtag herbeizuführen. Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge wieder auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. (Siehe Anlage 1) Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wer mit der Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesgesundheitsrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf: Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" (s. a. Anlage 1) Nach Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Staatsforstengesetzes gehört dem Beirat beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" neben je einem Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen die oder der Vorsitzende des Beirats an und wird vom Landtag für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Als Kandidat für die Position des Beiratsvorsitzenden wurde vonseiten der CSU-Fraktion der Kollege Walter Nussel vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird und über den Wahlvorschlag offen durch Handzeichen entschieden wird. Wir kommen zur Wahl. Wer Herrn Kollegen Walter Nussel zum Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Herr Abgeordneter Walter Nussel zum Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" gewählt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 e auf: Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (s. a. Anlage 1) Nach Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof werden die 15 nichtberufsrichterlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder jeweils vom neuen Landtag nach seinem Zusammentritt gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Die Mitglieder müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben und zum Landtag wählbar sein. Sie können nicht Mitglieder des Landtags, der Staatsregierung oder eines entsprechenden Organs des Bundes oder eines anderen Landes sein. Nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers sind sieben Mitglieder auf Vorschlag der CSU-Fraktion, drei Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, jeweils zwei Mitglieder auf Vorschlag der AfD-Fraktion und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Mitglied auf Vorschlag der SPD-Fraktion zu wählen. Außerdem haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht für die jeweils gleiche Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern. Im Einzelnen können die von den Fraktionen benannten Persönlichkeiten der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 1) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird und über die Fraktionsvorschläge insgesamt offen durch Handzeichen entschieden wird. Bevor wir zur Wahl kommen, gebe ich bekannt, dass die CSU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion darum gebeten haben, ihnen nach § 133 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu einer Erklärung das Wort zu erteilen. Hierfür stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Eine Aussprache über diese Erklärungen findet nicht statt. – Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Michael Hofmann.
