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Benjamin Miskowitsch

CSU 24.01.2024 Sitzungen 19/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meine Rede jetzt nicht ganz so blumig vorbereitet wie der Herr Staatsminister, gratuliere aber zum ersten Auftritt. Bei mir wird es jetzt ein bisschen nüchterner. Ich muss mich dafür entschuldigen. Dafür habe ich aber im Vergleich zu meinem Vorredner eine Rede zur Sache vorbereitet. Bei der Änderung des IT-Staatsvertrags, der auf der MPK im November 2023 beschlossen wurde, geht es im Kern darum, sicherzustellen, dass die Finanzierungsmodalitäten der Föderalen IT-Kooperation flexibler werden. Damit soll eine verbesserte Nutzung der Mittel ermöglicht und die Föderale IT-Kooperation gestärkt werden. Die Föderale IT-Kooperation wurde im Jahr 2020 ins Leben gerufen und ist in Trägerschaft aller Länder und des Bundes. Mit ihr soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Informationstechnologie gefördert werden. Im Rahmen dessen sollen gemeinsame IT-Projekte koordiniert und einheitliche Standards entwickelt werden. Außerdem soll die Effizienz in der föderalen IT-Struktur gesteigert werden. In der praktischen Umsetzung hat sich jedoch herausgestellt, dass es Verbesserungsbedarf gibt, vor allem bei der Unterstützung der Länder und des IT-Planungsrats im Projekt- und Produktbereich. Zwischen Beantragung von Mitteln und dem tatsächlichen Projektbeginn verstrichen teilweise bis zu zwei Jahre. Fehlende Übertragungsmöglichkeiten des Budgets auf Folgejahre und das damit einhergehende Finanzierungsrisiko haben sich als nachteilig für die Fortentwicklung von Digitalprojekten erwiesen. Um die FITKO vor diesem Hintergrund zu einer beweglicheren, flexibleren Einheit zu machen, wurde eine Änderung des IT-Staatsvertrags notwendig, vor allem mit flexibleren Finanzierungsmöglichkeiten. Mit dem neuen IT-Staatsvertrag und den von Bayern maßgeblich forcierten Governance-Reformen – Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, welchen Stellenwert wir in diesem Prozess hatten – besteht jetzt die Möglichkeit, dass die FITKO von ihren Befugnissen her letztlich die ihr zugedachte Funktion in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung finanziell erfüllen kann. Neben der finanziellen Neuaufstellung wird der Aufgabenkatalog der FITKO und des IT-Planungsrates durch Beschreibungen präzisiert, ihre Finanzierungsgrundlage ausgeweitet und flexibilisiert. Zum Beispiel wird es nun möglich, dass die FITKO Projekte in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung mehrjährig und dauerhaft bewirtschaftet. Nach den neuen Vorschriften könnte der Wirtschaftsplan der FITKO auf drei Jahre im Voraus geplant werden. Durch die von Bayern und NRW vorangetriebenen Governance-Reformen werden die FITKO und der IT-Planungsrat zukünftig beim Projektmanagement durch Steuerungskreise erheblich entlastet. Damit werden dann auch Ressourcen für die Kernaufgaben frei. Eine der großen Herausforderungen in den nächsten Jahren wird sein, die durch den IT-Staatsvertrag und die zeitgleiche Governance-Reform hergestellten neuen Rahmenbedingungen auszufüllen, zu beleben sowie wirksam in Vollzug zu setzen. Ergänzend zum Vorredner möchte ich sagen: Für genau solche Aufgaben – zwischen den Fachressorts zu vermitteln, eine Strategie vorzugeben – ist das Digitalministerium auch gedacht. In den letzten fünf Jahren hat das hervorragend funktioniert. Deswegen bin ich auf froh, dass wir das Ministerium beibehalten haben. Bei dieser Änderung des IT-Staatsvertrages hat Bayern sich erfolgreich für eine Reform des IT-Planungsrates und dessen untergeordnete Gremien starkgemacht, um die Länderinteressen besser zu wahren. Deshalb bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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