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Martin Mittag

CSU 24.01.2024 Sitzungen 19/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich werde die Vorworte weder kommentieren, noch werde ich darauf eingehen; denn es ist keine einzige Silbe wert, darauf einzugehen, auch weil es heute um etwas ganz anderes geht als um das, was gerade dargestellt worden ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Werte Kolleginnen und Kollegen, heute geht es um die Erste Lesung der Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes. Die Ministerin hat hier viele Punkte vorgebracht, die ich ein Stück weit auch bekräftigen möchte. Ich glaube, dass es zumindest bei den demokratischen Gruppierungen hier im Hohen Haus überhaupt keine Frage ist und dass wir uns darüber einig sind, dass es notwendig ist, dem Pflegenotstand entgegenzutreten und alles, was in unseren Möglichkeiten steht, auch zu tun. Das bedeutet, wir müssen versuchen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Wir müssen die Pflegenden stärken, und das durch eine starke Selbstverwaltung. Schon 2017 ist durch die Schaffung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern im Rahmen des Pflegendenvereinigungsgesetzes ein Sprachrohr entstanden, das der professionellen Pflege als freiwillige Berufs- und Interessenvertretung zur Seite steht. Jetzt, nach dieser Zeit, haben wir eine Evaluation vorgenommen. Ich halte es generell für gut, bei allen unseren Gesetzen eine Evaluation vorzunehmen. Es gibt auch ein Gutachten zu dieser Evaluation, bei dem ganz klar herauskommt, dass die VdPB ein wirklich gutes Instrument ist. Sie ist ein gutes Instrument, aber ein Instrument, das größere Möglichkeiten braucht, das stärkere Möglichkeiten braucht. Deswegen gab es auch das Gutachten, angesprochen auch durch die Ministerin, in dem sich nicht nur die VdPB selbst, sondern auch der Bayerische Landespflegerat und die Landes-Dekanekonferenz geäußert haben. Aus diesen Ergebnissen kamen folgende Empfehlungen heraus: Einmal die Stärkung der Mitgliedschaft zum Erreichen einer umfassenden Legitimationswirkung; denn es ist klar: Je stärker so ein Verband ist, umso mehr Wirkung hat er auch, um auf Probleme hinzuweisen. Das verpflichtende Berufsregister ist natürlich kein Gängelungsinstrument. Hier ist nicht zu verwechseln, was zum einen die tägliche Arbeit in der Pflege und die Bürokratie, die hier notwendig ist, betrifft, und zum anderen das verpflichtende Berufsregister. Das passt natürlich gar nicht zusammen, was dazu gesprochen wurde. Deswegen sage ich: Ja, dieses Register ist wichtig, weil es dazu führt, dass Pflegefachpersonal sicherstellen kann, dass pflegerische Versorgung und Qualität sowie eine vorausschauende Bedarfsplanung überhaupt möglich werden. Weiteres Ergebnis war, dass die Ermächtigung der VdPB zum Erlass einer Berufsweiterbildungsordnung notwendig wäre. – Darauf komme ich später gleich noch mal. – Auch die Forderung nach Abschaffung des Beirates ist ein Ergebnis dieser Evaluation. Als Lösung – und deswegen ist heute die Erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf, zu dieser Änderung – soll das Modell an sich weiter mit der VdPB funktionieren und laufen. Zukünftig sollen aber ganz bewusst nur noch Angehörige der Pflegeberufe und nicht mehr die Fachverbände der Pflegenden Mitglieder sein; denn es geht darum, dass die Personen, die Menschen, die tagtäglich in der Pflege so viel leisten, die auch das sehen, was vielleicht an Problemen da ist, was vielleicht auch an Hinweisen da ist, ganz anders gehört werden. Ich glaube, deswegen ist es auch sehr richtig, hier alle Angehörigen der Pflegeberufe zu berücksichtigen. Wir brauchen meiner Meinung nach hier alle Unterstützung, die möglich ist. Deswegen ist es auch wichtig, dass dieser Prozess begleitet wird. Rechtlich ist es nämlich nicht so, dass die VdPB eine eigene Weiterbildungsordnung erstellen kann. Sie wird aber daran mitarbeiten, diese Ordnung aufzustellen. Das ist eben auch Aufgabe der Staatsregierung. Das soll durch die Änderungen im Gesetz dann auch möglich werden. Vielleicht noch ganz kurz zu den Kosten, die auch immer wieder ein Thema sind. Es wird damit gerechnet, dass die Errichtung des Registers rund 1,06 Millionen Euro kosten wird und zukünftig 850.000 Euro im Jahr. Ich denke, das ist gut investiertes Geld, um die Pflege auch weiterhin zu stärken und voranzubringen. Der Entwurf einer Berufs- und Weiterbildungsordnung wird auf circa 640.000 Euro geschätzt und die Etablierung sowie die Arbeit der Kommission auf rund 60.000 Euro. Für die Wirtschaft als solche – weil die Kosten natürlich immer wieder ein Thema sind – würde die Anzeigepflicht für Pflegefachpersonen in der Summe mit derzeit 1.523 betroffenen Selbstständigen Gesamtkosten von rund 11.800 Euro ausmachen. Das ist also auch ein überschaubarer Beitrag, der nicht dazu führt, dass die Belastungen für Fachpersonal hier extrem hoch werden. Für die Bürgerschaft wird es ansonsten keine separaten Kosten in der Pflege geben. Das ist mir am Schluss auch noch sehr wichtig, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir alle von den demokratischen Gruppierungen sollten versuchen, geschlossen und gemeinsam für eine starke Pflege aufzutreten. Deswegen bitte ich um Zustimmung zur Überweisung in die Fachausschüsse, um das Anliegen dort im Detail weiterdiskutieren zu können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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