Ludwig Hartmann
Der nächste Redner ist Herr Staatsminister Thorsten Glauber. Bitte schön. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geothermie ist in Bayern eine besondere Energie. Bayern hat mit dem Molassebecken von der Donau abwärts bis zum Alpenraum einen Schatz, der für die Gewinnung kostbarer Energie sorgen kann und muss. Die Geothermie hat zwei Teile: Es gibt zunächst die Tiefengeothermie. Dafür gibt es verschiedene Verfahren, nämlich das hydrothermale, das petrothermale und das Hot-Dry-Rock-Verfahren. Das Letztere kommt in Geretsried zur Anwendung. Wir sprechen hier von Tiefen ab 1.000 Meter abwärts in die Erde hinein. In Geretsried wird zunächst 4.000 Meter in die Tiefe und dann 3.000 bis 4.000 Meter quer gebohrt. Dabei werden Kollektoren in die Erde gesetzt, obwohl dort kein heißes Wasser vorkommt. Beim hydrothermalen Verfahren wird heißes Wasser aus dem Molassebecken gefördert, um ihm die Wärme zu entziehen. Anschließend wird das kalte Wasser wieder an den Boden abgegeben. Bei der oberflächennahen Geothermie kommen verstärkt das Umweltministerium und die Wasserwirtschaft ins Spiel. Die oberflächennahe Geothermie ist fast in ganz Bayern nutzbar, sowohl über Flächenkollektoren als auch über Wasserentnahmen oder Sonden. Gemeinden und Städte, die die Geothermie nutzen wollen, brauchen beim sogenannten Bohrrisiko Unterstützung. Das Bohrrisiko besteht darin, dass am Ende Ausfälle entstehen könnten. Möglicherweise kann aus einer Bohrung kein heißes Wasser gefördert werden, oder es wird kein heißes Wasser gefunden. Am Ende sind dann für die Kommunen Millionenbeträge verloren. Deshalb ist es wichtig, dass eine Ausfallbürgschaft ermöglicht wird. Das wird sich jetzt entscheiden. Jetzt kommt die Nagelprobe. Die Kolleginnen und Kollegen, die den Fraktionen angehören, aus denen die Bundesregierung besteht, können jetzt zeigen, ob sie es ernst meinen. Mit dem nicht vorhandenen Haushalt stehen natürlich auch die Mittel, die der Bund für die Risikoabsicherung zugesichert hat, infrage. Der Bund hat den Ländern eine 40-prozentige Risikoabsicherung zugesichert. Diese Risikoabsicherung muss der Bund den Ländern aber auch tatsächlich zur Verfügung stellen. Parallel dazu hat der Freistaat Bayern mit der Versicherungswirtschaft eine Lösung gefunden, mit der das Fündigkeitsrisiko durch die Versicherungswirtschaft abgesichert wird. Der Bund muss als Partner für seinen Anteil von 40 % einstehen. Die Versicherungswirtschaft kommt hinzu. Damit werden wir für das Fündigkeitsrisiko eine Lösung hinbekommen. In Bayern wurden bislang 75 Anträge für Tiefengeothermie gestellt. Damit sind Leistungen von 10 bis 60 Megawatt förderbar. Wir könnten dann tatsächlich etwa 100.000 Menschen mit dieser Energie versorgen. Wir brauchen also zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos den Bund. Der Bund muss möglichst schnell einen konkreten Haushalt vorlegen. Dann können wir in den Ländern weiterarbeiten. Sofern der Haushaltsgesetzgeber, also der Bayerische Landtag, zustimmt, werden wir ein bestimmtes Darlehensvolumen zur Verfügung stellen, um neben der Bohrung und der Förderung der heißen Energie auch das Wärmenetz zu fördern. Wir haben ein zweiteiliges System: Auf der einen Seite entziehen wir Wärmeenergie, auf der anderen Seite brauchen wir aber auch ein Wärmenetz. Dieses wird über die Förderbank LfA unterstützt. Bayern ist hier auf dem Weg. Das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium kennen ihre Aufgaben. Die Regierungsfraktionen haben sie im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Wir verstärken noch einmal das Personal am Landesamt für Umwelt. Das hilft sowohl der oberflächennahen Geothermie als auch der Energiegewinnung. Für beides ist das Landesamt für Umwelt die Fachstelle. Kolleginnen und Kollegen, bei der oberflächennahen Geothermie schwingt immer die Sorge mit, dass die wasserführenden Schichten sauber bleiben. Anders als andere Bundesländer haben wir in Bayern 2.200 Wasserversorgungsunternehmen. Das Trinkwasser ist somit überall in Bayern ein lokales und regionales Produkt. Die Wasserversorgung ist deshalb überall in Bayern anders als in anderen Bundesländern, in denen die Versorgung von 60 bis 70 Wasserversorgern geleistet wird. Deshalb müssen wir in Bayern immer den Wasserschutz im Auge haben. Wir wollen beides denken, Wasserschutz und Wassergewinnung. Sie haben beklagt, in Bayern ginge alles zu langsam. Sehen Sie sich einfach mal die letzten drei Jahre an: Ich nenne den brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die dadurch entstandene Energiekrise. Wir hatten im Jahr 2021 2.100 Anträge auf Nutzung oberflächennaher Geothermie, die von den Landesämtern geprüft wurden. Im Zuge des Angriffskriegs stieg diese Zahl auf 3.600 Anträge. Aktuell sind es 5.300 Anträge. Wir haben also 8.900 Anträge. Jetzt wird immer kolportiert, in Bayern würden die Anträge nicht genehmigt. Von den genannten 8.900 Anträgen wurden 170 nicht genehmigt. Bei 700 Anträgen wurden die Bauherren und die Ingenieure von den Landesämtern dahin gehend beraten, dass der Einsatz einer Sonde nicht möglich wäre, da andernfalls nicht die erforderliche Energie geflossen wäre. In diesen Fällen wurden Kollektoren eingesetzt, die bei einer geringeren Tiefe die nötige Energiedichte bringen. Der Freistaat Bayern ist daran interessiert, diese Energieform sowohl im Norden als auch im Süden zu nutzen. Wir wollen die Energiewende zum Erfolg führen. Wir wollen das Molassebecken anzapfen. Klar ist: Der Freistaat Bayern, das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und die Regierungsfraktionen werden hier nicht säumig sein. Wir haben dieses Thema auf der Agenda. Am Ende werden wir bis zum Jahr 2050 25 % unserer Energie aus der Geothermie beziehen. Ich bitte Sie, uns weiterhin dabei zu unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
