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Claudia Köhler

GRÜNE 30.11.2023 Sitzungen 19/5

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, im Mai 2020 haben Sie mit dem Nachtragshaushaltsgesetz rückwirkend für 2019 die Verschuldung um 200 Millionen Euro erhöht. Nach dem aktuellen Verfassungsgerichtsurteil ist damit der Grundsatz der Vorherigkeit eindeutig verletzt. Wie sehen Sie das?

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