Volkmar Halbleib
Herr Schöffel, erst einmal bedanke ich mich für die Bestätigung, dass die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge im Asylbewerberleistungsgesetz zu erheblich höheren Belastungen der bayerischen Kommunen und letztendlich auch des Freistaates Bayern beigetragen hätte. Danke schön für diese Bestätigung. Ich war mir nicht ganz sicher – das ist meine erste Frage –, ob Sie mit Ihrem Redebeitrag für eine Rückführung der ukrainischen Flüchtlinge plädiert haben. Das hat so geklungen, weil es in unmittelbarem Zusammenhang stand. Vielleicht können Sie klarstellen, wie Sie dazu stehen. Zweitens: Können Sie uns sagen, ob Sie, von diesem Wahljahr abgesehen, den nächsten Nachtragshaushalt und dann auch den nächsten Doppelhaushalt wieder nach den Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung vorlegen werden, also um den 30.09. herum? Vielleicht noch eine weitere Frage dazu, was Ihre interne verfassungsrechtliche Prüfung des Haushalts 2022 veranlasst hat. Der Finanzminister und Sie haben sich zum Vollzug des Haushaltsplans geäußert. Maßgeblich für eine verfassungsrechtliche Überprüfung sind aber der Haushaltsplan und das Haushaltsgesetz selbst. Darin stehen nämlich Kreditermächtigungen, die nicht für Notlagen, sondern für Investitionen genutzt werden.
