Volkmar Halbleib
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum AfD-Antrag muss man nicht viel sagen; man muss ihn einfach ablehnen. Der AfD-Fraktion fehlen schlichtweg der finanzpolitische Ernst, die Kompetenz und die Glaubwürdigkeit, und zwar in jedem Punkt ihres Antrags. Ich möchte drei Gründe für die Ablehnung nennen: Erstens. Wer den menschengemachten Klimawandel generell leugnet, wie die AfD-Fraktion im Landtag, für den ist es natürlich keine finanzielle Herausforderung, die Transformation und den Klimawandel zu gestalten und zu Veränderungen zu kommen, den Klimaschutz hochzuhalten und die Energieversorgung in Deutschland umzustellen. Wer den Klimawandel leugnet, der braucht für Reaktionen darauf selbstverständlich kein Geld. Das ist schon einmal der erste Fehler Ihres Antrags. Zweitens. Wer den Umstieg vom Auto auf die Bahn als Prestigeprojekt bezeichnet, der hat keinen Blick auf die Erforderlichkeit dieses Projekts und auf die Verkehrspolitik. Drittens. Wer alle Finanzfragen, so wie Sie, ausschließlich mit einer inhumanen Asyl- und Migrantenpolitik lösen will, dem geht es nicht um solide Finanzen, sondern um etwas ganz anderes in diesem Land. Das ist schon bei Ihrer Russlandpolitik deutlich geworden. Diese führt zu Flucht und Vertreibung aus der Ukraine. Das muss an dieser Stelle deutlich gemacht werden mit einer klaren Ablehnung Ihres Antrags. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um ein paar Worte zum Kollegen Steffen Vogel und zum geschätzten Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu sagen: Lieber Kollege Steffen Vogel, Sie haben an diesem Rednerpult finanzpolitische Krokodilstränen für eine Situation vergossen, die die Union auch selbst herbeigeführt hat. Das ist so. Natürlich hat das Auswirkungen auf die Fragen, welche Steuersituation für die Gastronomie geschaffen wird und welche Projekte in Bayern vom Bund noch finanziert werden und wie es zukünftig überhaupt mit der Bund-Länder-Finanzierung aussehen wird. Sie können hier zwar Krokodilstränen darüber vergießen, aber Sie sind dafür schon auch ein Stück weit selbst verantwortlich, nicht zuletzt mit Ihrer Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich möchte noch ein paar Dinge klarstellen. Erstens, zum Thema Bürgergeld: Nicht nur die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hat diesem Bürgergeld vor Kurzem zugestimmt, sondern auch die Staatsregierung hat mit Ministerpräsident Söder als Vertretung des Freistaates Bayern im Bundesrat zugestimmt, und zwar in vollem Umfang. (Florian von Brunn (SPD): Hört, hört!) Deswegen müssen Sie aufhören, diese Art und Weise der Politik zu betreiben. Die Forderung, dass die Regelsätze einfach gekürzt werden müssten, ist schon ein starkes Stück. Sie setzen sich damit über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinweg. Von der Ausgangslage her geht es um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich bitte, solche Polemik in diesem Landtag endlich einzustellen. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Das Thema Flüchtlinge aus der Ukraine: Natürlich hat auch die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion – ich habe damals aus der Staatsregierung keine kritischen Worte gehört – der Eingliederung der ukrainischen Flüchtlinge ins SGB II zugestimmt. Sie haben das aus einem handfesten Grund für die Kommunen getan. Wenn nämlich das Asylbewerberleistungsgesetz maßgeblich gewesen wäre, hätten die Kommunen eine viel schwerere Finanzlast tragen müssen. Die Übernahme ins SGB II bedeutet, dass der Bund wesentlich mehr Kosten für diese Flüchtlinge übernimmt. Das sollte man redlicherweise dazusagen. Drittens. Der Atomausstieg ist damals von Schwarz-Gelb, mit Zustimmung der CSU, beschlossen worden. Das sollten Sie auch einmal bekennen. Der Atomausstieg ist von Ihrer Partei, von der CSU beschlossen worden. Das sind alles Krokodilstränen. Die ganzen Falschbezeichnungen sollten wir doch bleiben lassen. Stattdessen sollten wir mal über die eigene finanzpolitische Situation in Bayern reden. Es ist nämlich durchaus so, dass auch im Haushalt des Freistaates Bayern genau das gemacht wurde, was man dem Bund vorwirft und wo das Bundesverfassungsgericht eine orientierende Entscheidung von ganz maßgeblicher Tragweite gegeben hat. Auch im bayerischen Staatshaushalt sind Kreditermächtigungen vorgesehen aufgrund der Corona-Pandemie, aufgrund der Notlage. Sie sollen aber nach dem Haushaltsplan nicht für die Notlagen verwendet werden, sondern für Investitionen. Das ist das gleiche Prinzip, das auf Bundesebene kritisiert worden ist. Sie praktizieren das. Natürlich können wir nicht abschließend entscheiden, ob das verfassungswidrig ist. Es spricht aber sehr viel dafür. Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof hat diese Art der Kreditermächtigungen stark kritisiert. Lesen Sie es vielleicht nach, bevor Sie immer mit dem Finger auf den Bund zeigen. Die, die ihre haushaltspolitischen Hausaufgaben machen, können das dann tun. Aber auch im Freistaat Bayern sind da leider viele Dinge offengeblieben. Abschließend: Wir haben eine Fortsetzung der Regierungskoalition zwischen FREIEN WÄHLERN und CSU. Wir haben am 08.11. die Staatsregierung hier vereidigt. Ich finde schon, dass in einer solchen Situation der Haushalt noch im alten Jahr hätte vorgelegt werden müssen. Es wäre sinnvoll gewesen, sich dieser Pflicht zu stellen. Wir werden keinen Doppelhaushalt bekommen, sondern einen Eineinhalb-Jahre-Haushalt. Wir werden viele Projekte in Bayern im ersten Halbjahr nicht finanzieren können, weil Sie den Haushaltsplan erst so spät vorlegen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
