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Tobias Reiß

30.11.2023 Sitzungen 19/5

Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz befinden sich die hierfür benötigten Stimmzettel. Das ist für diese Wahl ein weißer Stimmzettel, auf dem alle von den Fraktionen vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aufgeführt sind. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sofern Ihnen Ihre Stimmkartentasche mit Ihrer Namenskarte nicht vorliegt: Sie ist in Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal hinterlegt. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also mindestens 102 Ja-Stimmen, auf sich vereint. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Unverändert abgegebene Stimmzettel gelten als Enthaltungen. Ungültig sind abgegebene Stimmzettel, wenn sie Zusätze oder Veränderungen enthalten. Sie können Ihre Stimmabgabe entweder an Ihrem Sitzplatz im Plenarsaal oder in der Wahlkabine, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befindet, vornehmen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel auf Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Nachdem Sie den Stimmzettel gekennzeichnet und gefaltet haben, gehen Sie bitte zur Stimmabgabe zu den Wahlurnen, von denen sich zwei im vorderen Bereich des Plenarsaals sowie zwei weitere im hinteren Bereich an den Eingangstüren befinden. Es stehen jeweils getrennte Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel bereit. Bitte werfen Sie sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel auf keinen Fall selbst in die Urnen, sondern händigen Sie diese den hierfür bereitstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamtes aus. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlgangs sichergestellt werden. Für den Wahlgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 10:49 bis 10:54 Uhr) Haben alle Mitglieder des Hauses Ihre Stimmabgabe beendet? Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete in den Wahlkabinen draußen? – Das ist nicht der Fall. Die Wahl ist damit beendet, und ich bitte Sie, wieder die Plätze einzunehmen. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt geben. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Wahl der Vertreter des Landtags in den Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (s. a. Anlage 2) (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit besteht bei der Landeszentrale ein Verwaltungsrat, in den der Landtag acht Vertreterinnen und Vertreter entsendet. Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nach Sainte-Laguë/Schepers entfallen auf die CSU-Fraktion drei Mitglieder, auf die Fraktion der FREIEN WÄHLER zwei Mitglieder und auf die Fraktionen von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD jeweils ein Mitglied. Außerdem haben alle Fraktionen das Vorschlagsrecht für jeweils die gleiche Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern. (Siehe Anlage 2) Die Vertreter des Landtags werden durch den Landtag für fünf Jahre bestellt. Sie müssen aus Vertretern der regierungstragenden sowie der oppositionellen Seite bestehen und jeweils mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Die Wahl erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Wahl. Diese erfolgt wiederum in geheimer Form. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten gelben Stimmzettel, auf dem alle von den Fraktionen vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aufgeführt sind. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit muss die Wahl mit absoluter Mehrheit erfolgen. Gewählt ist also jeweils, wer mindestens 102 Ja-Stimmen auf sich vereint. Das Prozedere kennen Sie aus der vorangegangenen Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium. Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass beim Ausfüllen des Stimmzettels Ihr Wahlverhalten nicht ersichtlich ist. Auch für diesen Wahlgang stehen wieder fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 10:56 bis 11:01 Uhr) Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? Befinden sich noch Kolleginnen und Kollegen draußen an den Wahlkabinen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Wahl damit beendet. Ich bitte Sie erneut, Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und dann später bekannt gegeben. Wir fahren in der Tagesordnung fort. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 c auf: Wahl der Anstaltsbeiräte bei den Justizvollzugsanstalten und den Jugendarrestanstalten (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 185 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften gehören den Beiräten, die bei den Justizvollzugsanstalten normaler Größenordnung gebildet werden, zwei Landtagsabgeordnete an. In die Anstaltsbeiräte bei den großen Justizvollzugsanstalten München und Nürnberg entsendet der Landtag drei Mitglieder. Nach Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetzes ist der für die Justizvollzugsanstalten nach Artikel 185 Absatz 1 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes gebildete Beirat auch für die diesen Justizvollzugsanstalten zugeordneten Jugendarrestanstalten zuständig. Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer der Legislaturperiode. Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nach Sainte-Laguë/Schepers haben die CSU-Fraktion und die Fraktion FREIE WÄHLER das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied. Das Vorschlagsrecht für ein weiteres Mitglied in den beiden großen Justizvollzugsanstalten München und Nürnberg liegt bei der AfD-Fraktion. Demnach steht der CSU-Fraktion jeweils das Vorschlagsrecht für die oder den Vorsitzenden zu. Die Fraktion FREIE WÄHLER hat das Vorschlagsrecht für alle stellvertretenden Vorsitzenden. Der AfD-Fraktion steht das Vorschlagsrecht für die zweiten stellvertretenden Vorsitzenden in den Anstaltsbeiräten bei den beiden großen Justizvollzugsanstalten München und Nürnberg zu. Im Einzelnen können die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Abgeordneten mit deren jeweiliger Funktion im Anstaltsbeirat der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass entsprechend § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen und über die Fraktionsvorschläge insgesamt offen durch Handzeichen entschieden wird. Wir führen die Wahl daher in dieser Form durch. Wer den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Gegenstimmen bei der SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Zwei Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Abgeordneten zu Mitgliedern der Anstaltsbeiräte mit der jeweiligen Funktion bei den entsprechenden Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten gewählt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf: Wahl der Maßregelvollzugsbeiräte (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 52 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes sind bei den bestehenden 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen Maßregelvollzugsbeiräte zu bilden. Den Beiräten gehören jeweils zwei Mitglieder des Landtags an. Der oder die Vorsitzende und dessen bzw. deren Vertreter oder Vertreterin werden vom Landtag aus seiner Mitte gewählt. Der CSU-Fraktion steht demnach jeweils das Vorschlagsrecht für die oder den Vorsitzenden zu. Die Fraktion FREIE WÄHLER hat das Vorschlagsrecht für alle stellvertretenden Vorsitzenden. Im Einzelnen können die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Abgeordneten mit deren jeweiliger Funktion im Maßregelvollzugsbeirat der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass entsprechend § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen und über die Fraktionsvorschläge insgesamt offen durch Handzeichen entschieden wird. Wir führen die Wahl daher in dieser Form durch. Wer den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die FREIE-WÄHLER-Fraktion, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit sind die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Abgeordneten zu Mitgliedern der Maßregelvollzugsbeiräte mit der jeweiligen Funktion bei den entsprechenden Maßregelvollzugseinrichtungen gewählt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 e auf: Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die G 10- Kommission (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 2 Absatz 6 des Ausführungsgesetzes Artikel 10-Gesetz besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und aus zwei Beisitzern. Die Mitglieder werden vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Kommission und ihre Stellvertreter bleiben nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amt, bis eine neue Kommission bestellt ist. Der neue § 37a unserer Geschäftsordnung konkretisiert das Verfahren, nach dem die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder zu bestellen sind. Danach hat die CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die oder der die Befähigung zum Richteramt haben muss, sowie für deren oder dessen Stellvertretung. Darüber hinaus kommt den Regierungsfraktionen das Vorschlagsrecht für eine Beisitzerin oder einen Beisitzer sowie für deren oder dessen Stellvertretung zu. Das gemeinsame Vorschlagsrecht für eine weitere Beisitzerin oder einen weiteren Beisitzer sowie für deren oder dessen Stellvertretung liegt bei den Fraktionen von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Nachdem kein gemeinsamer Vorschlag der Oppositionsfraktionen zustande gekommen ist, gilt jeweils die Kandidatin oder der Kandidat als vorgeschlagen, die oder der von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags vorgeschlagen wurde. Zum Zug kommt demnach der Vorschlag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD für eine weitere Beisitzerin oder einen weiteren Beisitzer sowie deren oder dessen Stellvertretung. Die jeweils vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten können der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über alle Vorschläge einzeln abgestimmt werden soll. Ich beginne mit der Abstimmung über die Mitglieder der G 10-Kommission und hier mit dem von der CSU-Fraktion vorgeschlagenen Vorsitzenden. Wer mit der Bestellung von Herrn Steffen Vogel zum Vorsitzenden einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, CSU und FREIE WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das so beschlossen. Wir fahren fort mit der Abstimmung über den von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Beisitzer. Wer mit der Bestellung von Herrn Wolfgang Hauber zum Beisitzer einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen. Nun kommen wir zur Abstimmung über die von den Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD vorgeschlagene weitere Beisitzerin. Wer mit der Bestellung von Frau Katharina Schulze zur weiteren Beisitzerin einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Enthaltungen liegen nicht vor. Dann ist das so beschlossen. Wir fahren fort mit der Bestellung der stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission. Ich lasse über den von der CSU-Fraktion vorgeschlagenen stellvertretenden Vorsitzenden abstimmen. Wer mit der Bestellung von Herrn Alfred Grob zum stellvertretenden Vorsitzenden einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen stellvertretenden Beisitzer. Wer mit der Bestellung von Herrn Martin Scharf zum stellvertretenden Beisitzer einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wieder die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Enthaltungen liegen nicht vor. Dann ist auch das so beschlossen. Nun kommen wir zur Abstimmung über den von den Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD vorgeschlagenen weiteren stellvertretenden Beisitzer. Wer mit der Bestellung von Herrn Horst Arnold zum weiteren stellvertretenden Beisitzer einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Dann ist auch das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 f auf: Bestellung der Mitglieder für den Rundfunkrat (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 6 Absatz 3 des Bayerischen Rundfunkgesetzes gehören dem Rundfunkrat unter anderem zwölf Vertreter des Landtags an, der diese entsprechend dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers bestimmt. Jede im Landtag vertretene Partei stellt mindestens einen Vertreter. Die CSU-Fraktion hat danach das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN können jeweils zwei Mitglieder vorschlagen. Die SPD-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für ein Mitglied. Im Einzelnen können die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Mitglieder der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 2) Die Entsendung der Mitglieder soll mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Wer mit der Bestellung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Rundfunkrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Enthaltungen? – Bei drei Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3 g: Bestellung der Mitglieder für den Medienrat (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 13 Absatz 1 des Bayerischen Mediengesetzes gehören dem Medienrat unter anderem zwölf Vertreter des Landtags an, der diese entsprechend dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers bestimmt. Jede im Landtag vertretene Partei stellt mindestens einen Vertreter. Die CSU-Fraktion hat danach auch hier das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN können jeweils zwei Mitglieder vorschlagen. Die SPD-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für ein Mitglied. Im Einzelnen können die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Mitglieder der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 2) Auch hier soll die Entsendung der Mitglieder mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen. Eine Aussprache findet auch hier nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Wer mit der Bestellung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Medienrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion sowie die Fraktionen FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wiederum drei Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 h auf: Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landtags für den Landesdenkmalrat (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 14 Absatz 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes entsendet der Landtag sechs Abgeordnete in den Landesdenkmalrat. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode. Entsprechend der Stärke der Fraktionen gemäß dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers hat die CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder sowie die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der AfD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Bezüglich der benannten Mitglieder verweise ich auch hier auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache findet auch hier nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Ich lasse daher gleich abstimmen. Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion sowie die Fraktionen FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wiederum drei Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 i auf: Nach Artikel 8 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung entsendet der Landtag in den Stiftungsrat sieben Vertreter, die für fünf Jahre bestellt werden. Nach Absatz 6 derselben Vorschrift können auch Stellvertreter bestimmt werden. Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers entfallen auf die CSU-Fraktion drei Mitglieder, auf die Fraktionen FREIE WÄHLER, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD jeweils ein Mitglied sowie jeweils die gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder. Die von den Fraktionen benannten Abgeordneten können der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache findet nicht statt. Wir haben im Ältestenrat vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Wer mit der Bestellung der von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wieder Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Bei wiederum drei Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 j auf: Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Stiftungsrat der Bayerischen Forschungsstiftung (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung besteht der Stiftungsrat unter anderem aus zwei Vertretern des Landtags. Diese werden nach § 5 der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung für fünf Jahre bestellt. Für jedes Mitglied des Stiftungsrats kann ein stellvertretendes Mitglied bestellt werden. Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers haben die CSU-Fraktion und die Fraktion FREIE WÄHLER das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Kollegen und Kolleginnen können wiederum der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Dieses Mal auch nicht. Dann ist das so beschlossen. Nachdem die Vormittagstagesordnung abgearbeitet ist, kommen wir, wie vereinbart, zu einer Mittagspause bis 11:55 Uhr. (Michael Hofmann (CSU): Sagen wir doch 12:00 Uhr!) – Einverstanden. Ich bitte Sie, um 12:00 Uhr wieder pünktlich im Plenarsaal anwesend zu sein. (Unterbrechung von 11:21 bis 12:01 Uhr)

Alle Reden von Tobias Reiß Protokoll ↗