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Keller

21.12.2020 Sitzungen 7/32

d) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Emde. Dem Dank kann man sich nur anschließen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Bei den vier Beratungsgegenständen ergibt sich gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur Redezeit eine grundsätzliche Gesamtredezeit der Fraktionen in Höhe von 6 Stunden. Aus Vereinfachungsgründen werden die Sekundenanteile auf volle Minuten aufgerundet. Aufgrund des relativ geringen Zeitumfangs für den Komplex „Einzelpläne“ sind bei den meisten Einzelplänen zusätzliche Aufrundungen vorgenommen worden, um für jede Fraktion und die Landesregierung zumindest immer eine Mindestredezeit von 3 Minuten zu ermöglichen. Die rundungsbedingten Abweichungen von etwa 1 Stunde und 30 Minuten werden dabei hingenommen. Sofern die Landesregierung ihre für die einzelnen Beratungskomplexe „Generalaussprache“, „Einzelpläne“ und „Schlussrunde“ errechneten Redezeiten von insgesamt 1 Stunde und 20 Minuten überschreitet, erhöhen sich die Redezeiten der Fraktionen jeweils entsprechend. Letzte Woche Freitag hat der Landtag einen Beschluss gefasst, der es der Landesregierung auch für die heutige Plenarsitzung ermöglicht, im Wortlaut vorbereitete Reden vorab zu übermitteln. Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Landesregierung letzten Freitag zu den Einzelplänen 02, 03, 05, 07, 08, 09, 10 und 18 die Reden der fachlich zuständigen Ressorts vorab übermittelt. Diese Reden wurden den Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis gegeben und anschließend den Mitgliedern des Landtags elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt bzw. an diese in Papierform verteilt. Entsprechend dem Beschluss werden die Reden zusätzlich als Anlage zur Sitzungsniederschrift über die heutige Plenarsitzung genommen (zu Protokoll gegebene Reden siehe Vorlage 7/1438 sowie Anlagen 9 bis 17). Wie im Ältestenrat festgelegt wurde, beginnen wir mit der Generalaussprache zum Haushalt insgeringer Verfassungsgerichtshof – . Die Redezeiten verteilen sich auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion Die Linke 40 Minuten, Fraktion der AfD 35 Minuten, Fraktion der CDU 34 Minuten, Fraktion der SPD 26 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 24 Minuten und Fraktion der FDP 24 Minuten. Nach 40 Minuten Redezeit der Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung entsprechend. So weit die Hinweise. Die Aussprache ist eröffnet. Die größte Oppositionsfraktion beginnt. Das Wort hat Herr Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

Protokoll ↗