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Keller

05.02.2020 Sitzungen 7/7

Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, konnte jeder seine Stimme abgeben? Dann möchte ich noch einmal aus gegebenem Anlass den Hinweis geben: Die Dokumentation des Stimmzettels – in welcher Form auch immer – führt möglicherweise zur Ungültigkeit der Wahl. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. Bitte. Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgendes Wahlergebnis fest: abgegebene Stimmzettel 90, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 90, Stimmenthaltungen 22. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/204 – Abgeordneter Bodo Ramelow – entfielen 43 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/240 – Herr Christoph Kindervater – entfielen 25 Stimmen. (Beifall AfD) Ich stelle fest, dass keiner der Wahlvorschläge die gemäß Artikel 70 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 47 Satz 1 der Geschäftsordnung erforderliche Stimmenzahl von mindestens 46 Stimmen erreicht hat. Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Artikel 70 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 47 Satz 2 der Geschäftsordnung findet ein neuer Wahlgang statt, wenn im ersten Wahlgang niemand die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhalten hat. Vorgeschlagen für diesen zweiten Wahlgang ist erneut Herr Abgeordneter Bodo Ramelow. Die Fraktion der AfD hat sich gemeldet. Bitte schön.

Protokoll ↗