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Angela Erwin

CDU 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns, glaube ich, einig: Cum-Cum-Geschäfte sind keine harmlose Steueroptimierung, sondern strafrechtlich relevant. Straftaten dürfen sich nicht lohnen, sondern müssen vielmehr konsequent verfolgt werden. NRW hat mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bereits eine schlagkräftige, spezialisierte und bundesweit beachtete Struktur geschaffen. Erfolge sind insbesondere bei der Aufdeckung sogenannter Auslagerungsfälle messbar. Kein anderes Bundesland – das hat auch unsere Anhörung im Rechtsausschuss ergeben – hat bislang so viele Fälle im Bereich „Cum-Cum“ identifiziert wie Nordrhein-Westfalen. Durch die neue Zentral- und Ansprechstelle ZeFin NRW professionalisieren wir die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität weiter. Anders als im Antrag der FDP suggeriert wird, ist Nordrhein-Westfalen aktiv – strukturell, technologisch und mit langem Atem. Das ist der richtige Weg. Der Antrag der FDP ist es nicht. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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