landtag.nrw.de ↗

Zacharias Schalley

AfD 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versucht die Landesregierung, zentrale Bestimmungen des vom Bund beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auch in NRW umzusetzen. Das Bundesgesetz existiert seit mittlerweile vier Jahren, höchste Zeit also, dass auch das Land aktiv wird. Allerdings stellt sich die Frage, was in dieser Zeit passiert ist. Denn der nun vorgelegte Entwurf wirkt nicht wie das Ergebnis intensiver fachlicher Arbeit, sondern aus unserem Blickwinkel unausgereift und zusammengeklöppelt, wie sich an den nachgeschobenen Anträgen zeigt. Lassen Sie mich auf für uns zentrale Punkte eingehen. Beispielsweise hat Herr Professor Ennuschat in der Anhörung zu Recht darauf hingewiesen, dass das im Entwurf vorgesehene Zutrittsrecht für Jugendamtsmitarbeiter in Wohnungen einen erheblichen Eingriff in das grundgesetzlich verbriefte Recht auf die Unverletzlichkeit derselbigen darstellt. Dem Entwurf fehlen dazu grundlegende verfahrensrechtliche und materielle Vorgaben, etwa zur Unterscheidung von Tag- und Nachtzeiten oder zur Pflicht einer vorherigen Ankündigung. Diese Defizite gefährden nicht nur die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen, sondern lassen auch das notwendige Maß an Handlungssicherheit für die Mitarbeiter der Jugendämter vermissen. Auch der Änderungsantrag der Regierungskoalition samt FDP lässt eine Schärfung in dieser Frage gänzlich vermissen. Kritisch bewerten wir zudem die geplante Aufweichung der bisherigen Regelungen zum Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern. Das Verhältnis zwischen Eltern und Kind sollte nach Ansicht der AfD auch einem tatsächlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachempfunden sein. Eine zu geringe Altersdifferenz birgt die Gefahr, dass sich das notwendige Reifungs- und Erziehungsverhältnis in ein kumpelhaftes Miteinander verschiebt, was der Landtag Entwicklung der Kinder sicherlich nicht zuträglich ist. Deshalb sollte unserer Ansicht nach die bisherige Regelung beibehalten bleiben. Ein weiterer Punkt, der sowohl in der Anhörung stark diskutiert wurde und nun auch in Ihrem Änderungsantrag auftaucht, ist die vorgesehene verpflichtende Mitbestimmung von Jugendlichen auf kommunaler Ebene. So wünschenswert echte Jugendbeteiligung ist – die gesetzlich verordnete Beteiligung von Jugendlichen in kommunalen Ausschüssen stellt aus kommunalrechtlicher Sicht einen gravierenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Entscheidungen über Gremienzusammensetzungen sollten aus unserer Sicht grundsätzlich den Kommunen selbst vorbehalten bleiben. Hinzu kommt die begriffliche Unschärfe. Was ein Jugendring ist, ist rechtlich einigermaßen definiert. Allerdings droht hier die Gefahr, dass nicht Jugendliche, sondern Erwachsene, die für Jugendringe tätig sind, als Jugendvertretung auftreten. Das widerspricht dem eigentlichen Anliegen, Jugendlichen selbst eine Stimme zu geben. Die nun ergänzte Formulierung einer örtlichen Jugendselbstvertretung schafft dabei keine rechtliche Klarstellung, sondern wirft nur neue Fragen auf. Welche Strukturen sind damit gemeint? Nach welchen Kriterien soll die Auswahl erfolgen? Und es bleibt immer noch die erste Frage offen. Wer vertritt denn die Jugendringe in diesen Gremien? Lassen Sie mich zum Schluss noch auf die geplante Änderung zu den Ombudschaftsstrukturen eingehen. Aus der bisherigen Kann-Regelung soll nun eine Soll-Regelung zur Förderung regionaler Ombudsstellen werden. Unabhängige Beschwerde- und Beratungsstellen sind zweifellos wichtig. Doch auch hier bleibt der Entwurf im Ungefähren. Bereits bestehende kommunalfinanzierte Ombudsstellen finden keine Erwähnung. Es bleibt offen, ob diese künftig in eine Landesförderung übergehen oder ob neue parallele Strukturen aufgebaut werden sollen. Ebenso ungeklärt ist die Frage, ob die vorgesehenen Landesmittel ausreichen, um diese flächendeckend und dauerhaft zu finanzieren. Statt tragfähiger Lösung droht hier einmal mehr das Bauen von Luftschlössern. Ich halte also abschließend fest: Der Gesetzentwurf ist unausgereift, lässt die notwendige Klarheit vermissen und ist in weiten Teilen praxisfern. Statt den tatsächlichen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu begegnen, liefert die Landesregierung Symbolpolitik, begriffliche Unschärfen und verfassungsrechtlich bedenkliche Eingriffe. Wir lehnen diesen Entwurf und die zugehörigen Änderungsanträge daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Alle Reden von Zacharias Schalley Protokoll ↗