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Dr. Dennis Maelzer

SPD 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt das Land Bestimmungen des Bundes aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen um. Mit dem Gesetz tragen wir die Ombudschaften in der Jugendhilfe in die Fläche. Das ist ein guter und richtiger Schritt, denn im Alltag kann es immer wieder zu Konflikten zwischen Jugendämtern und Familien kommen. In diesem Moment eine Ombudsstelle anrufen zu können, die neutral und weisungsunabhängig berät, kann dazu beitragen, zwischen den Beteiligten zu vermitteln, Missverständnisse auszuräumen und Probleme zu lösen. Die Ombudsstellen sollen auf der Ebene der Regierungsbezirke angesiedelt werden. Das ist für den Einstand nicht verkehrt. Wir sollten uns in den nächsten Jahren regelmäßig im Ausschuss über die Arbeit der Ombudsstellen Bericht erstatten lassen, um zum einen festzustellen, ob das Angebot den Bedarfen genügt. Zum anderen gehe ich auch davon aus, dass diese Institutionen sehr nah an den Problemen der Kinder und Familien arbeiten werden. Dabei werden sie auch Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Strukturen problematisch und welche hilfreich sind. Die Chance, diesen Erfahrungsschatz für die Arbeit im Kinderschutz zu heben, sollten wir uns auf keinen Fall entgehen lassen. Das Gesetz sieht aber noch weitere Regelungen vor. Eine davon halte ich für besonders wichtig und eigentlich sogar für überfällig: Das Land ermöglicht erstmals eine Rückkehroption kleiner Jugendämter zum Kreis oder den Zusammenschluss mit benachbarten Jugendämtern. Das ist richtig, denn kein Bundesland leistet sich eine derart ausdifferenzierte Landschaft wie Nordrhein-Westfalen. 186 Jugendämter bringen einen Flickenteppich mit sich, der nicht immer zu Gerechtigkeit und Qualität führt. Sichtbar wird das etwa bei der Vielzahl an unterschiedlichen Gebührenmodellen im Kita-Bereich. Die Kosten unterscheiden sich zwischen benachbarten Jugendämtern teilweise um Tausende Euro. Darum ist es nicht verkehrt, wenn die Kommunen künftig die Option bekommen, die Aufgaben des Jugendamtes wieder durch den Kreis regeln zu lassen. Verkehrt wäre es hingegen, im Gesetz keine Regelung dafür zu treffen, dass dieser Übergang einvernehmlich und geordnet verläuft. Insbesondere der Landkreistag hat ernsthafte Bedenken formuliert. Es kann natürlich nicht sein, dass dem Kreis eine solche Aufgabe quasi vor die Füße gekippt wird. Es geht um Fragen des Personalübergangs und auch um ernsthafte finanzielle Auswirkungen. Diese Bedenken haben wir im Ausschuss formuliert und immer wieder nachgefragt, ob an dieser Stelle nicht nachgesteuert werden muss. In der Ausschussberatung wurde ein solcher Bedarf nicht gesehen. 04.06.2025 Umso überraschter waren wir, als uns gestern ein Änderungsantrag von CDU, Grünen und FDP erreichte, der eine umfangreiche Änderung genau dieses Paragrafen beinhaltete. Jetzt ist die Rede davon, dass eine Verständigung zwischen der kreisangehörigen Gemeinde und dem Kreis erzielt werden soll. Ich freue mich sehr, dass Sie unsere Bedenken und die des Landkreistages aufgegriffen haben. Diese Formulierung ist mit Sicherheit ein Fortschritt. Ob es aber tatsächlich realistisch ist, dass der Kreis innerhalb eines Monats ein Übergangskonzept vorlegen muss, wenn keine Verständigung erzielt werden kann, hätten wir gerne intensiver mit Ihnen und den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Dafür wäre ausreichend Zeit gewesen. Schließlich haben Sie den Gesetzentwurf im jüngsten Plenum noch von der Tagesordnung genommen. Aber vielleicht war ja doch nicht genug Zeit vorhanden, denn heute hat uns ein weiterer Änderungsantrag erreicht. Vielleicht ist das ein Hinweis darauf, dass der Ursprungsänderungsantrag mit etwas heißer Nadel gestrickt wurde. Wenn wir gewusst hätten, dass Sie unseren Hinweisen in der Zwischenzeit näher treten, hätten wir wahrscheinlich die Basis für eine breitere Verständigung gefunden. Vom einen Tag auf den anderen zu überprüfen, ob Ihre Formulierungen rechtssicher und vor allen Dingen realistisch sind, ist aber nicht zu leisten. Das gilt auch für die anderen Punkte Ihres Änderungsantrages. Nun sollen in die Liste der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses neben den örtlichen Jugendringen auch örtliche Jugendselbstvertretungen aufgenommen werden. Während die Definition und die Verfasstheit von Jugendringen relativ klar umrissen ist, gilt das für Jugendselbstvertretungen deutlich weniger. Sicherlich geht es dabei um Jugendparlamente, aber geht es auch um Jugendforen, Jugendbeiräte und die Schülermitverwaltung? Ist das alles auch gemeint? Was passiert denn, wenn es parallel mehrere Gremien gibt? Welches dieser Gremien hat dann den Anspruch, Stimme der Jugend zu sein? Wie ist eigentlich das Verhältnis zu den Jugendringen? Um es kurz zu sagen: Wir erkennen durchaus die gute Absicht, befürchten aber, dass diese Formulierung nicht in jedem Fall zu Klarheit führt und daher mehr Probleme verursachen könnte, als sie tatsächlich löst. Im Ergebnis werden wir uns enthalten. (Beifall von der SPD)

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