Katharina Gebauer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen um. Mit dem heutigen Entwurf setzen wir jedoch nicht einfach nur die erfolgreichen Änderungen um, sondern wir nehmen diese Anpassungen zum Anlass, unser landesrechtliches Ausführungsgesetz weiterzuentwickeln und gleichzeitig wertvolle Rückmeldungen aus der Praxis zu integrieren. Denn gute Kinder- und Jugendhilfe ist nie allein eine Frage juristischer Präzision, sondern stets auch eine Frage von Beteiligung und praktischer Umsetzbarkeit vor Ort. Die vorliegenden Änderungen betreffen zentrale Strukturen unserer Jugendhilfe, darunter insbesondere das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes. Es geht um die Rolle und Organisation der Jugendämter, um kommunale Handlungsspielräume, um die Zusammensetzung und Arbeitsweisen der Jugendhilfeausschüsse und nicht zuletzt um die Frage, wie Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien in ihren Anliegen gehört und begleitet werden. Die unabhängige Ombudschaft, die unter anderem die Beratung bei Konflikten mit öffentlichen und freien Trägern ermöglicht, wird mit diesem Gesetz gestärkt. Besteht bislang eine Kann-Regelung, wird im vorliegenden Änderungsantrag angestrebt, solche Stellen als Regelfall zu fördern und vorzuhalten. Das ist das klare Signal: Wer Jugendhilfe in Anspruch nimmt, soll nicht alleine daran scheitern, dass er Unterstützung braucht, sondern dann auch kompetente, niederschwellige Hilfe bekommen. Besonders wichtig war uns im parlamentarischen Verfahren der enge Dialog mit der Praxis. In der Anhörung zum Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII gab es viele für uns wertvolle Hinweise. Fachverbände, die Wissenschaft, kommunale Spitzenverbände und nicht zuletzt junge Menschen selbst haben deutlich 04.06.2025 gemacht, worin die Stärken des Gesetzes der Landesregierung liegen und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial vorliegt. Diese Rückmeldungen haben wir in unseren Beratungen aufgenommen. Wir bringen diese gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Form des vorliegenden Änderungsantrags in die heutige parlamentarische Beratung ein. In dem Änderungsantrag ist eine klare Regelung für die Rückübertragung von Aufgaben an kommunale Träger formuliert. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass dies im engen Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden geschieht. Damit geben wir den beteiligten Akteuren ausreichend Gestaltungsspielraum, um ein gleichberechtigtes Miteinander zu schaffen. Auch an den Jugendhilfeausschüssen gehen die Änderungen nicht vorbei. Wir wollen, dass junge Menschen stärker in politische Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Denn wer über Kinder und Jugendliche spricht, sollte sie nicht nur mitdenken, sondern ihnen auch tatsächlich Mitsprache ermöglichen. Daher sollen zukünftig Jugendringe und Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in die kommunalen Jugendhilfeausschüssen miteinbezogen werden. Wir sind überzeugt, dass gute Kinder- und Jugendhilfe von klaren Zuständigkeiten, verlässlichen Verfahren und Beteiligung auf Augenhöhe lebt. Deshalb ist es richtig, dass wir mit unserem Vorschlag auch die Aufsicht über Pflegeverhältnisse und Einrichtungen weiterentwickeln und präzisieren. Der Schutz junger Menschen muss oberste Priorität haben. Dafür braucht es nicht nur Kontrolle, sondern vor allem tragfähige, transparente Strukturen. Die heute zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung ist das Ergebnis intensiver parlamentarischer Arbeit. Sie steht auf einer breiten fachlichen Grundlage, trägt die Handschrift vieler Beteiligter und stellt die Interessen junger Menschen in den Mittelpunkt. Sie ist aber auch das Signal an die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe: Eure Arbeit ist unverzichtbar, und sie verdient Anerkennung und Unterstützung, wo immer es geht. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen. Stärken wir junge Menschen, statt sie zu verwalten. Ermöglichen wir Teilhabe, statt sie zu regulieren. Schaffen wir Strukturen, die nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern im Alltag tragfähig sind. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in der geänderten Fassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
