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Heinrich Frieling

CDU 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, um unverzüglich den verfassungskonformen Zustand des Kommunalwahlgesetzes wiederherzustellen. Notwendig ist dies aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW vor gut zwei Wochen. Das von CDU, SPD und Grünen im Kommunalwahlrecht eingeführte neue Sitzzuteilungsverfahren wurde für unzulässig erklärt. Unter anderem hatte die FDP dagegen geklagt. Die vier Fraktionen bringen jetzt gemeinsam diesen Gesetzentwurf ein. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist mit vier zu drei Stimmen denkbar knapp ausgefallen – eine echte Seltenheit. Drei Richter verfassten sogar ein Sondervotum, indem sie das neue Sitzzuteilungsverfahren ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichneten. Sie machen auch deutlich, dass damit eine recht hohe Erfolgswertgleichheit der Stimmen zu erreichen sei. Sie betonen die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und verweisen dabei auf das Bundesverfassungsgericht. Aber auch ein knappes Urteil ist ein Urteil, das wir selbstverständlich respektieren und auf das wir nun auch reagieren. Gut ist, dass das Urteil jetzt sehr frühzeitig vor der Kommunalwahl im September vorliegt, sodass wir, auch wenn die laufenden Vorbereitungen für die Kommunalwahl ja gar nicht davon betroffen sind, weil es ja um die Frage geht, wie nach Landtag der Wahl die Sitze verteilt werden können, jetzt zeitnah darauf reagieren und Klarheit herstellen können. Dafür stellen wir eben den alten Rechtszustand wieder her, der bis zum 30. Juli 2024 Geltung hatte. Das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers findet Anwendung, wie auch schon bei der letzten Kommunalwahl. Damit bleiben aber natürlich auch die Nachteile des bisherigen Sitzzuteilungsverfahrens erhalten. CDU, SPD und Grünen ging es bei der Änderung darum, überproportionale Rundungsgewinne kleinerer Parteien zu vermeiden. Dazu passt gut, was im Sondervotum zum Urteil zu lesen ist, das ich einmal mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren darf. Dort steht: Unter anderem wurde anhand der Ergebnisse der Kommunalwahlen des Jahres 2020 nachvollziehbar dargelegt, dass in einer erheblichen Zahl von Fällen die Zuteilung des Sitzes bei einem Idealanspruch von unter 0,75 erfolgte und dass Erfolgswerte für einzelne Parteien oder Wählergruppen von bis zu 198 % auftraten. – Zitatende. Spüren werden das am Ende die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Ohne Sperrklausel, ohne Grundmandatsklausel oder eben ein Zählverfahren, das verhindert, dass Kleinstparteien bei der Sitzzuteilung überproportional vom Aufrunden profitieren, nimmt die Anzahl an kleinen Gruppen und Einzelstimmen in unseren kommunalen Gremien zu. Daraus folgen dann schwierige Mehrheitsverhältnisse, lange Sitzungen, schwierige Möglichkeiten, sich über Dinge zu einigen, und auch das Potenzial für destruktive Kräfte steigt. Unsere kommunale Demokratie braucht aber Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die sich ehrenamtlich einbringen und auch ein Mandat übernehmen. Das braucht dann auch gute Arbeitsbedingungen, die es möglich machen, dass ein solches Mandat neben Familie und Beruf ausgeübt wird. Das zeigt noch einmal, wie wichtig es ist, dass wir die kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften überarbeiten, über die wir gerade im Kommunalausschuss diskutieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zusammen mit der Wiederherstellung des alten Rechtszustandes beim Sitzzuteilungsverfahren im Kommunalwahlgesetz auch die korrespondierenden Regelungen der Kommunalwahlordnung angepasst. Mit einem weiteren Beschluss zum Wählergruppentransparenzgesetz hat der Verfassungsgerichtshof außerdem die aktuelle Fassung des § 15a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für nichtig erklärt. Auch das ziehen wir gemeinsam mit dem Gesetzentwurf nach und heben diese Norm nun auf. CDU, SPD, Grüne und FDP übernehmen mit diesem Gesetzentwurf parteiübergreifend Verantwortung dafür, dass unser Wahlrecht verfassungsfest ist. Unsere Demokratie lebt vom Vertrauen und auch vom Ver-04.06.2025 trauen in faire Wahlverfahren. Dieses Vertrauen zu stärken und zu schützen ist unser gemeinsamer Auftrag. Deswegen ist es gut, dass wir mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf unverzüglich den verfassungskonformen Zustand wiederherstellen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Protokoll ↗