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Herbert Reul

04.06.2025 Sitzungen 18/96

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Hier kommt wieder mal ein Antrag unter dem Deckmantel „Wahrung von Meinungsfreiheit und Demokratiestärkung“ daher. Die Wahrheit ist allerdings, dass die AfD wieder einmal versucht, das Märchen zu erzählen, der Staat oder vom Staat kontrollierte Stellen wollten die Meinungsfreiheit im Internet einschränken. Dieses Mal muss das KI-Tool KIVI der Landesanstalt für Medien NRW als Aufhänger herhalten. Ich will das mal sachlich einordnen. Die Landesmedienanstalten sind für Aufsicht im Bereich des privaten Rundfunks und der Telemedien zuständig. Es ist eine ihrer Kernaufgaben, dass sie gegen unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Netz vorgehen. Dazu müssen sie sie erst mal finden. Das musste früher händisch geschehen. Weil es immer mehr Inhalte im Netz und damit auch potenzielle Rechtsverstöße gibt, hat die Landesanstalt für Medien NRW KIVI entwickeln lassen. Das ist Künstliche Intelligenz, die ihre Aufsichtstätigkeit unterstützt – nicht mehr und nicht weniger. Was tut KIVI? Es bildet den manuellen Suchvorgang im Netz nach, indem es öffentliche Seiten aufruft und die Inhalte mit den sogenannten gelernten Merkmalen abgleicht. Dadurch können die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Menschenwürde verletzende Gewaltdarstellungen oder auch Pornografie ausfindig gemacht werden. Wer könnte etwas dagegen haben? Das KI-Tool kann anders als der Mensch auf diese Weise mehr als 10.000 Seiten pro Tag untersuchen – aber auch nur untersuchen. Die inhaltliche Bewertung der Inhalte und mögliche aufsichtsrechtliche Entscheidungen erfolgen nämlich weiterhin durch die Menschen in den Landesmedienanstalten. Die Arbeit der Landesmedienanstalten ist so nicht nur effektiver; KIVI schützt auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich bei ihrer Arbeit mit psychisch belasteten Inhalten wie extremer Gewalt oder Kinderpornografie konfrontiert werden. Alle Landesmedienanstalten in Deutschland arbeiten daher inzwischen mit dem KI-Tool. KIVI ist zwischenzeitlich ein wesentliches Element zur Verfolgung strafbarer Inhalte. Und KIVI soll genau für das sorgen, worum es der AfD angeblich geht. Es soll Freiheit und Demokratie stärken. Zu einer Demokratie gehört es, dass Meinungen frei geäußert werden. Zu einer Demokratie gehört es aber auch, dass Rechte Grenzen haben, und zwar in den Grundrechten anderer. Die Verteidigung unserer Werte und unserer freiheitlichen Verfassung ist Aufgabe der Landesregierung und genauso auch der unabhängigen Medienaufsicht. Denn Medienaufsicht geht, anders als Sie mit Ihrem Antrag vermitteln wollen, nicht gegen Grundrechte vor, sondern für und auf der Grundlage dieser Grundrechte. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das hat die Landesregierung schon wiederholt klargestellt. Noch einmal zur Klarstellung: Meinungsfreiheit ist ein hohes, wichtiges demokratisches Gut, aber eben auch nicht unbegrenzt. Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in allgemeinen Gesetzen, in Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Da findet im Netz genug statt, über das wir alle ansonsten immer klagen. Das ist keine neue Erkenntnis, das findet statt. Es ist schon eine ganze Weile her, da gab es das auch in anderen Bereichen. Genau darum, diese Grenzen zu schützen, geht es den Landesmedienanstalten. Sie nutzen KIVI, um diese Grenzen zu schützen. Denn diese Grenzen werden verletzt, beispielsweise durch Aufrufe zu Straftaten, durch Gewaltverherrlichung. Es muss dann gegen diese gesetzlich bestimmten Rechtsverstöße auch vorgegangen werden, und zwar so schnell und so effektiv wie möglich, und das ist mit Hilfe von KIVI möglich. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Der Einsatz von KI in der Aufsicht ist zukunftsweisend zwingend notwendig. Eine gesetzliche Ausgestaltung des Einsatzes solcher technischen Mittel zur Unterstützung der Aufsichtstätigkeit der Landesmedienanstalten wird daher auch in den Rundfunkkommissionen der Länder bereits diskutiert. Gerade weil es sich um einen wichtigen Bereich von Grundrechten handelt, sollte der Einsatz solcher Tools ebenso rechtssicher wie gesetzlich eindeutig sein, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen. Die Landesregierung erledigt da längst ihre Aufgaben. Die AfD-Fraktion hingegen hat ihre Hausaufgaben, finde ich, mal wieder nicht gemacht. Denn sie reiht stattdessen eine Fehlinterpretation, eine Unterstellung an die andere. Das reicht nicht aus, das entbehrt jeder Grundlage und ist auch schlicht und einfach falsch. Mit einem effektiven Vorgehen der Medienaufsicht wird die freiheitliche Demokratie nicht unterwandert, sondern die ihr zugrunde liegenden Werte werden verteidigt und ein freier Diskurs überhaupt erst ermöglicht. Deswegen braucht es einen solchen Antrag nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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