Herbert Reul
Herzlichen Glückwunsch. Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Präsident! Das Feiertagsgesetz soll dafür sorgen, dass sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen an den Sonn- und Feiertagen erholen können, dass es einen Abstand gibt. Es mag ja sein, dass der eine oder andere das nicht mehr zeitgemäß findet. Ich finde es im Prinzip immer noch wichtig. Es schadet nichts, wenn man auch Tage hat, an denen man seine Ruhe hat. Übrigens, während ich das gerade sage, denke ich mir: Na ja, das klappt nicht bei allen. (Kirsten Stich [SPD]: Es wäre schön, wenn wir die auch mal hätten!) Landtag Deshalb sind an diesen Tagen auch alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die diese Ruhe stören könnten, es sei denn, sie sind besonders erlaubt. Es gibt Ausnahmen, also besonders erlaubte Arbeiten. Da geht es zum Beispiel um Erntearbeiten in der Landwirtschaft oder wenn die Arbeit genau diese Erholung ermöglichen soll. Die Öffnung von Autowaschanlagen am Sonntag fällt, glaube ich, nicht so richtig darunter. Das erste Argument, dass die Autowäsche von manchen als Form der Freizeitgestaltung wahrgenommen wird, kann ich mir, unter uns, schwer vorstellen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Hier sitzt je- mand!) Als Spaß in der Freizeit in die Autowaschanlage – ich habe noch keinen getroffen, der das immer wieder macht. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Hier sitzen wel- che! – Kirsten Stich [SPD]: Keine andere Frei- zeitgestaltung als Autowäsche? Dann tun Sie mir leid!) – Das kann ja auch jeder machen, wie er will. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) – Das war nun voll daneben. Es kann ja sein, dass es einige leidenschaftliche Autowäscher gibt. Aber es wird doch nicht ernsthaft jemand behaupten, dass Autowaschen nach allgemeinem Verständnis der Erholung dient; auf die Idee kommt doch keiner. (Marc Lürbke [FDP]: Das ist doch ein Hobby, Herr Minister!) Ich verstehe zwar, dass manche Leute den Sonntag gern für Erledigungen nutzen würden, für die an Werktagen die Zeit fehlt, aber das ist auch kein Grund, gesetzlich eine Ausnahme zu schaffen. Das gilt schließlich nicht nur für Autowäschen, sondern ebenso für Arztbesuche und Behördengänge, die der eine oder andere auch gern am Sonntag machen würden, die aber auch nicht möglich sind. Außerdem werden durch das Feiertagsgesetz auch andere Betriebe eingeschränkt. Warum soll der Betreiber von Autowaschanlagen bessergestellt werden als die anderen, die ihren Betrieb schließen müssen? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Dann gerne alle!) Das zweite Argument nach dem Motto „andere Bundesländer machen es aber auch“ finde ich auch nicht so stark überzeugend, denn so ist das im Föderalismus, dass nicht alles überall gleich ist. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Feiertagsschutzes liegt eben bei den Ländern. Das wird 04.06.2025 schon daran deutlich, dass auch die Feiertage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Zum dritten Argument. Wir müssen die Autowaschanlagen auch nicht dringend öffnen, weil die Menschen sonst ihr Auto vor der Haustür waschen und damit die Umwelt schädigen. Das ist ein bisschen simpel, denn zum Umweltschutz kann jeder beitragen, indem er die Autowaschanlage von montags bis samstags nutzt. Warum sonntags? So schwer ist das also eigentlich nicht, aber natürlich gilt, (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) dass beim Feiertagsschutz die Interessen vieler Menschen und Gruppen zu berücksichtigen sind. Diese Gruppeninteressen gehen zum Teil weit auseinander. In Nordrhein-Westfalen versuchen wir, zu einem angemessenen Ausgleich zu kommen. Die Waschanlagen müssen sonntags nicht öffnen. (Ralf Witzel [FDP]: Sie müssen auch nicht, aber sie dürfen! Er hat das nicht verstanden!) Eine Änderung des Feiertagsgesetzes, wie von der FDP eingebracht, ist daher nicht erforderlich. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
