Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Feiertagsgesetz stammt aus einer Zeit, in der sich das gesellschaftliche Leben grundlegend von dem unterschied, was wir heute unter einem modernen Wochenende verstehen. Seit der letzten Änderung im Jahr 1994 haben sich unsere Arbeitswelten und Freizeitgewohnheiten stark gewandelt. Wer schon einmal samstags in einer Autowaschanlage war, weiß: Die Nachfrage ist riesig. Autopflege ist für viele längst keine Pflicht mehr, sondern Teil ihrer individuellen Freizeitgestaltung geworden. Wer am Sonntag ins Schwimmbad oder ins Kino gehen kann, sollte auch sein Auto waschen dürfen. (Beifall von der FDP) Genau an diesem Punkt setzt unser Gesetzentwurf an. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes NW reagieren wir auf veränderte Lebenswirklichkeiten und schaffen Rechtssicherheit für ein Bedürfnis, das längst Realität ist. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Wir wollen es ermöglichen, dass automatische Autowaschanlagen und bestimmte Selbstwaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr geöffnet sein dürfen, allerdings nur in Gewerbe- und Industriegebieten oder in Verbindung mit Tankstellen. Besonders geschützte Feiertage wie Karfreitag, Totensonntag oder der erste Weihnachtsfeiertag bleiben dabei selbstverständlich vollständig ausgenommen. Der Schutz des Sonntags bleibt also gewahrt. Etwaigen Reformbedarf bei den stillen Feiertagen haben wir bewusst nicht zum Gegenstand dieses Gesetzentwurfs gemacht. Hierbei möchten wir dem im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten ergebnisoffenen, landesweiten moderierten Prozess, der die gesellschaftliche Diskussion über stille Feiertage, ihre Bedeutung und Ausgestaltung aufnimmt, Landtag nicht vorgreifen. Allerdings müsste Herr Minister Liminski neun Monate nach unserer letzten diesbezüglichen Erörterung im Hauptausschuss im Hinblick auf das fortschreitende Ablaufen der Wahlperiode vielleicht doch so langsam einmal aktiv werden. Oder will die Landesregierung das Thema aussitzen, Herr Minister Reul? (Beifall von der FDP) Unser Gesetzentwurf wahrt die verfassungsrechtlich gebotene Balance. Der Sonntagsschutz ist in Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung sowie in Art. 25 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung fest verankert. Doch auch dieser Schutz darf gesellschaftliche Veränderungen nicht ausblenden und muss im Verhältnis zu anderen Grundrechten immer wieder zeitgemäß austariert werden. Wir haben die Gesetzgebungsverfahren anderer Bundesländer und die zu den einschlägigen Normen ergangene Rechtsprechung der Verfassungsgerichte umfangreich ausgewertet. Unser Vorschlag nimmt Rücksicht auf die betroffenen Beschäftigten, auf die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner sowie auf die Sonntagsruhe und erfasst nur einen eng umrissenen, hochgradig automatisierten Bereich mit begrenztem Personalaufwand. Der Schutz unserer Umwelt ist ebenfalls ein starkes Argument. Wo legale Angebote fehlen, weichen viele auf verbotene Handwäschen aus, mit teils gravierenden Folgen für Böden und Gewässer. In vielen Regionen unseres Landes beobachten wir, dass Menschen ihre Autos sonntags in Einfahrten, auf Straßen oder an Gewässern waschen, oft mit erheblichen Risiken für unser Grundwasser. Ölreste, Reinigungsmittel und Schmutz gelangen ungefiltert in den Boden oder in die Kanalisation. Moderne Waschanlagen hingegen sind umwelttechnisch auf dem neuesten Stand, verfügen über Wasserrückgewinnung und sind an die Kanalisation angeschlossen. (Beifall von der FDP) Wer dem Umweltschutz also wirklich dienen will, sollte das kontrollierte Waschen in professionellen Anlagen ermöglichen und nicht verbieten. (Beifall von der FDP) Unser Vorschlag ist kein Alleingang. Bereits in zehn Bundesländern sind vergleichbare Regelungen Realität und werden von der Bevölkerung angenommen. In unseren europäischen Nachbarländern wie den Niederlanden oder Belgien ist eine Sonntagsöffnung ohnehin selbstverständlich. Nordrhein-Westfalen fällt hierbei zurück. Unser Gesetzentwurf schafft Gleichheit im Wettbewerb und gibt Betrieben unseres Landes die gleiche unternehmerische Freiheit. 04.06.2025 Lassen Sie mich zum Schluss noch eines betonen: Es geht nicht um eine symbolische Debatte, sondern um ein kleines Stück gelebter Freiheit, und um die Möglichkeit, am Sonntag nicht nur spazieren zu gehen oder ins Schwimmbad, sondern eben auch das Auto zu waschen. Wer das für banal hält, verkennt, dass sich die Freiheit des Einzelnen oft in den kleinen Dingen des Lebens zeigt. (Beifall von der FDP – Lachen von Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Alexander Baer [SPD]) Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
