Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Aufgabe ist es, die gesundheitliche Versorgung über alle Lebensphasen hinweg sicherzustellen, sektorübergreifend, vorausschauend und insbesondere auch in Krisen- und Problemlagen. Darüber hinaus muss der staatliche Arbeitsschutz weiter gestärkt werden. Die Coronapandemie hat uns eindrücklich vor Augen gefühlt, wie wichtig leistungsfähige Strukturen im ÖGD sind. Unterschiedliche Entscheidungen der unteren Gesundheitsbehörden, zum Beispiel bei Quarantänemaßnahmen, haben in der Bevölkerung in der damaligen Zeit auch für unnötige Irritationen gesorgt. Auch flächendeckende Schuleingangsuntersuchungen konnten aufgrund der starken Belastung der Gesundheitsämter in der Hochphase der Pandemie nicht mehr sichergestellt werden. Landtag Ebenso haben die damaligen Zustände in der Fleischwirtschaft deutlich gemacht, wie eng Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz zusammenhängen. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schaffen wir eine leistungsfähige zentrale Behörde. Sie wird die Aufgaben des bisherigen Landeszentrums Gesundheit und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung bündeln – zwei Einrichtungen, zwischen denen bereits heute Schnittstellen bestehen. Diese Synergien wollen wir nutzen, beispielsweise bei der Entwicklung einer übergreifenden Präventionsstrategie, die unterschiedliche Lebensphasen und Lebensverhältnisse integriert. Gerade für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst bildet die Novellierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein starkes Fundament. Das haben auch die Fachleute aus der Praxis bei den Anhörungen, so finde ich, eindrucksvoll bestätigt. Ziel ist es, ein Landesamt zu etablieren, das sektorübergreifend effizient und krisenfest agieren kann. Es wird das Land und insbesondere die Kommunen fachlich beraten und unterstützen. In bestimmten Fällen wird es mit einer erweiterten Befugnis ausgestattet, um fachlich notwendige Maßnahmen um- und durchzusetzen. Zu diesem Zweck werden die bislang bei den Bezirksregierungen liegenden Aufsichtsbefugnisse im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Fachkompetenz des Landeszentrums Gesundheit zusammengeführt. Künftig liegen somit Fachaufsicht und Weisungsrecht in einer Hand. Das ist ein entscheidender Schritt, insbesondere im Hinblick auf die Koordination und Kommunikation in Krisenzeiten. Mit dem neuen Landesamt schaffen wir aber nicht nur strukturelle Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst, sondern stärken zugleich den staatlichen Arbeitsschutz. Bereits vor gut drei Jahren haben wir begonnen, die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen zu stärken und substanziell zu modernisieren. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Länder dazu, jährlich 5 % aller Betriebe zu kontrollieren. Dieses Ziel kann nur mit einer starken, zentralen Unterstützungsstruktur erreicht werden. Diese Rolle wird das neue Landesamt übernehmen und konsequent ausbauen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem neuen Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz schaffen wir die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen dafür, dass Nordrhein-Westfalen auch zukünftig wirksam und verlässlich auf gesundheitspolitische Herausforderungen reagieren kann, zum Schutz der Bevölkerung und zur Stärkung unseres Gemeinwohls. Noch ein Satz zu den Weisungsrechten. Es gibt mehrere Bereiche, in denen ein Ministerium Weisungs-04.06.2025 rechte hat. Das ist auch bei uns so. Man darf sich ein Weisungsrecht nicht so vorstellen, dass sich ein Ministerium den ganzen Tag überlegt: Wie können wir jetzt weisen? Die Regel ist eigentlich, dass das Weisungsrecht wenig eingesetzt wird. Das ist das Wesen einer jeden klugen ministeriellen Verantwortung. Aber es kann Situationen geben, bei denen man punktuell weisen muss. Ich will ein Beispiel nennen. Es kann nicht sein, dass ein örtliches Gesundheitsamt allein über die Frage entscheiden kann, ob jetzt die Schuleingangsuntersuchungen gemacht werden oder nicht. Dann haben wir hier im Landtag die Debatte: Warum, Herr Laumann, haben Sie nicht dafür gesorgt? – Das sind Bereiche, in denen man auch einmal einem Gesundheitsamt sagen muss: Leute, dann nehme ich mein Weisungsrecht in die Hand und weise euch jetzt an. Im Übrigen ist es bei Weisungsrechten auch so – ich habe ja ein bisschen Erfahrung –, dass allein die Tatsache, dass man sie hat, dazu führt, dass einiges ganz gut läuft. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
