Susanne Schneider
Sehr geehrter Herr Mostofizadeh, vielleicht haben Sie selbst auch Ihrer Kollegin nicht zugehört. (Beifall von der FDP) Mir ist es auch schwergefallen, da zuzuhören. Aber vielleicht schauen Sie einfach mal ins Protokoll, wo sie ganz klar kritisiert, dass erst seit gestern ein Änderungsantrag vorliegt. Also, einfach noch mal schauen. Jetzt weiter zum Thema. Während der Coronapandemie hat der Öffentliche Gesundheitsdienst wirklich besondere Herausforderungen gehabt, und es mussten viele unerwartete Probleme gestemmt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die eine oder andere Extrameile gegangen. Dafür auch im Namen der FDP-Landtagsfraktion ganz herzlichen Dank! (Beifall von der FDP) Allerdings machte die Pandemie auch deutlich, dass es an vielen Stellen Optimierungsbedarf gibt und der Öffentliche Gesundheitsdienst modernisiert werden muss. Als Freie Demokraten haben wir uns schon länger dafür ausgesprochen, das Landeszentrum für Gesundheit als einen Landesgesundheitsort mit erweiterten Kompetenzen auszustatten. Die geplante Einrichtung eines Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz entspricht dem Ziel, in der öffentlichen Verwaltung Kompetenzen zu bündeln. Die Verwaltung kann dadurch insgesamt schlagkräftiger und effizienter aufgestellt werden, Synergieeffekte können genutzt und Bürokratie kann abgebaut werden. Eine Aktualisierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist in diesem Zusammenhang sicher auch sinnvoll. Allerdings sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhebliche Strukturänderungen vorgesehen. Die Um-04.06.2025 wandlung von bisherigen Selbstverwaltungsaufgaben der Gesundheitsämter in Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung stellt einen erheblichen Eingriff in die kommunale Handlungsfreiheit dar. Die kommunalen Akteure hätten bei dieser Änderung unbedingt mitgenommen werden müssen. Das hat Schwarz-Grün hier aber leider versäumt. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD]) Beim Infektionsschutz hat das Land bereits nach der bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, auf dem Weisungsweg einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Thorsten Klute [SPD]: Das wäre nicht anders gewesen!) Davon wurde allerdings selbst während der Pandemie wenig und nicht konsequent Gebrauch gemacht. Die jetzt vorgesehene Ausweitung der Weisungsbefugnisse bezieht sich aber auch auf Bereiche wie Gesundheitsförderung und Gesundheitshilfe. Das sind Aufgaben, die gerade nicht der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen und für die passgenaue Lösungen je nach den Bedarfen vor Ort sinnvoll wären. Diese Ausweitung von Weisungsbefugnissen beruht zudem nicht auf einer breiten fachlichen Diskussion. Weisungsbefugnisse sollten daher konkret auf Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr beschränkt werden. Dies sind insbesondere der Infektionsschutz und die Hygieneüberwachung. Dazu kommen allenfalls noch landeseinheitliche Schuleingangsuntersuchungen, die der Kinder- und Jugendgesundheit dienen. Die Anhörung zum ÖGD hat dann – wie erwartet – erhebliche Bedenken hinsichtlich des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung aufgezeigt. Der Städtetag hat gar eine Klage in den Raum gestellt. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Der schwarz-grünen Koalition war das zunächst egal. In der Sitzung im Ausschuss im März wollte man den Gesetzentwurf noch durchpeitschen. Gemeinsam mit der SPD konnten wir sie dann davon abhalten. Das hat dann wohl zum Nachdenken bei Schwarz-Grün geführt. Jedenfalls hat man in der April-Sitzung dann den Entwurf selbst noch einmal geschoben. Bei diesem Zeitvorlauf hätte man doch eigentlich erwarten können, dass die Änderungen rechtzeitig in das parlamentarische Verfahren gegeben werden. Aber – ich habe es schon erwähnt – das hat nicht funktioniert. Dieses Eiltempo ist nicht nur schlechter Stil, sondern auch eine Verletzung parlamentarischer Gepflogenheiten. Zeitnot hat Schwarz-Grün mit dem Vorgehen selbst produziert. Wir hätten schon im April den Sachverhalt angemessen prüfen können, anstatt Landtag jetzt mit der Brechstange den Gesetzentwurf durchzuziehen. (Beifall von der FDP) Aber wahrscheinlich war sich die Koalition im April einfach noch nicht einig. Da Sie schon angedeutet haben, den guten Änderungsantrag von FDP und SPD abzulehnen, können wir unter diesen Umständen Ihrem Antrag auf keinen Fall zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD])
