Britta Oellers
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute der Rede meines Kollegen Marco Schmitz die Stimme verleihen, weil er seine Stimme verloren hat. Auf diesem Wege wünsche ich dir gute Besserung! (Zurufe von der SPD: Oh! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Er hat eine Zweitstimme!) Ich möchte zu Beginn meiner Rede den Begriff „Kurzarbeitergeld“ etwas differenzierter als die FDP in ihrem Antrag betrachten. Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet generell zwischen einem konjunkturellen Kurzarbeitergeld, einem Saison-Kurzarbeitergeld und einem Transferkurzarbeitergeld. In dem vorliegenden Antrag geht es ausschließlich um das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Das zu erwähnen, ist wichtig, weil das Saison-Kurzarbeitergeld und das Transferkurzarbeitergeld eine andere Rolle haben. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld soll Unternehmen in Zeiten von Konjunkturschwankungen und anderen wirtschaftlichen Krisen unterstützen, indem es ihnen ermöglicht, Arbeitsplätze zu erhalten, anstatt zu kündigen. Wenn das Arbeitsvolumen in einem Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Gründe wie eines Rückgangs der Nachfrage oder Produktionsstörungen vorübergehend reduziert werden muss, kann dieses Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen. Das Kurzarbeitergeld ist also eine Entgeltersatzleistung für Arbeitnehmer, die aufgrund einer vom Betrieb unverschuldeten Situation entweder nicht oder zeitlich befristet nicht beschäftigt werden können. Ein weiterer Vorteil dieser Verfahrensweise ist die Bindung von Fachkräften im Betrieb, die sonst möglicherweise abwandern würden. Ihre Vermutung, dadurch würde eine Dynamisierung am Arbeitsmarkt verhindert, teile ich in keiner Weise. Sie unterstellen hier den Arbeitnehmern, dass sie ihre Flexibilität aus Bequemlichkeitsgründen einstellen. Es ist jedoch das Gegenteil der Fall. Die Unternehmen waren höchst dankbar, dass sie das Instrument der Kurzarbeit hatten, und viele Unternehmer nutzen die Zeit der Kurzarbeit, um sich entsprechend fortzubilden. In der Coronakrise war das Kurzarbeitergeld für viele Betriebe ein Rettungsanker, der es ermöglichte, Beschäftigte in Arbeit zu halten, die andernfalls hätten entlassen werden Landtag müssen. Ab März 2020 wurden daher einige Erweiterungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes auf den Weg gebracht, die sich bereits in der Finanzkrise 2008 bis 2009 bewährt hatten. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Kurzarbeit wieder benötigt werden. Zwar wissen wir heute, dass die Coronakrise und deren wirtschaftliche Verluste weitgehend überwunden sind, allerdings sehen wir uns nun einer anderen Bedrohungslage gegenüber, nämlich dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und den daraus resultierenden drastischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen. Dazu zählen auch die hohe Inflation und die Lieferkettenproblematik. Umso wichtiger war es, die Wirtschaft zu stabilisieren und den Unternehmen den Rücken zu stärken. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden, waren als vorübergehende Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten konzipiert. Die Maßnahmen wurden aufgrund der besonderen Umstände und der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie eingeführt und haben dazu beigetragen, Arbeitsplätze zu erhalten und Insolvenzen zu vermeiden. Sie wurden aber eben nicht als dauerhafte Lösung konzipiert und sollen zum 30.06.2023 auslaufen. Ein weiterer Grund dafür, dass die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld auslaufen sollen, sind die damit verbundenen erheblichen Kosten für die öffentlichen Kassen. Seltsam erscheint an dieser Stelle, dass uns die FDP, die ein Teil der Bundesregierung ist – Frau Schneider, Sie sagten es gerade –, auffordert, der Ampel in Berlin Empfehlungen zu geben, die Sie scheinbar selbst nicht durchsetzen können. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Das Auslaufen der Sonderregelungen ist richtig und sinnvoll. Es erscheint aber mehr als seltsam, dass Sie so viel Angst vor Ihrem Koalitionspartner haben, dass Sie unsere Unterstützung anfragen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann auch der weitere Verlauf nicht abschließend eingeschätzt werden. Daher kann keine sachlich fundierte Annahme getroffen werden. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. Auch ich darf Ihnen allen ein gesegnetes Osterfest wünschen. Kommen Sie alle nach den Ferien gesund nach Düsseldorf zurück. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
