Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts des Fachkräftemangels kann es nicht sinnvoll sein, den Verbleib qualifizierter Beschäftigter in gefährdeten Jobs zu subventionieren, während sie von anderen Betrieben dringend gesucht werden. Genau deshalb stellen wir mit diesem Antrag Sonderregelungen bei der Kurzarbeit infrage. Aufgrund der Coronapandemie hat der Bund seit 2020 Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld eingeführt. So wurde die erforderliche Quote für die im Betrieb von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten von einem Drittel auf nur 10 % abgesenkt. Auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit wurde verzichtet. Gerade die letztgenannten Regelungen haben auch die Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld vereinfacht. Diese Sonderregelungen wurden im letzten Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Weitere Sonderregelungen wie die Verlängerung der Bezugsdauer, die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung und der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Minijobs wurden im Laufe des Jahres 2022 hingegen nicht mehr fortgeführt. Die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld haben insbesondere während des Lockdowns mit zahlreichen Betriebsschließungen gerade in Handel, Gastronomie und Veranstaltungsbranche geholfen, Arbeitslosigkeit und Insolvenzen zu vermeiden. Wenn aber Coronamaßnahmen aufgehoben werden – damit Landtag haben sich auch die Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt reduziert –, müssen auch pandemiebedingte Sonderregelungen in anderen Bereichen abgebaut werden. Gerade die Quote von nur 10 % der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten eröffnet sehr vielen Betrieben die Möglichkeit, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Dabei stellt sich schon die Frage, ob in jedem Fall Kurzarbeit zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit erforderlich ist oder letztlich nur zu Mitnahmeeffekten führt. (Beifall von der FDP) Zudem besteht die Gefahr, dass nicht mehr wettbewerbsfähige Strukturen über das Kurzarbeitergeld erhalten werden und so die Dynamik des Arbeitsmarktes beeinträchtigt wird. Der Fachkräftemangel hat den Wettbewerb um Arbeitskräfte ebenfalls bereits spürbar verschärft. Die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt hat sich dadurch erhöht. Beschäftigte wechseln in Jobs mit höheren Löhnen und höherer Produktivität. Gesamtwirtschaftlich bedeutet das letztlich einen Gewinn. Deshalb müssen wir auch Maßnahmen überprüfen, die einem Arbeitsplatzwechsel möglicherweise entgegenwirken. Die Nutzung des Kurzarbeitergeldes während der Pandemiejahre hat zudem die Bundesagentur für Arbeit finanziell massiv belastet. Diese Belastung kann von den Beitragszahlern aber nicht dauerhaft getragen werden. Das Land muss sich aus den genannten Gründen beim Bund dafür einsetzen, die Rechtsgrundlage für die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld nicht noch einmal zu verlängern. Verfahrenserleichterungen für Betriebe wie die Möglichkeit der Anzeige von Kurzarbeit im Folgemonat haben hingegen den bürokratischen Aufwand reduziert. Sie sollten aber nicht als Sonderregelungen fortgeführt, sondern regulär ins SGB III aufgenommen werden. In den nun folgenden Beiträgen wird sicher oft zu hören sein, dass es um ein bundespolitisches Problem geht, das die Koalition in Berlin zu lösen hat, die das hoffentlich auch tut. Das Thema betrifft aber auch sehr viele Betriebe hier bei uns in Nordrhein-Westfalen, und wer einerseits von einem Fachkräftemangel spricht, sollte andererseits das Potenzial von Fachkräften in der Kurzarbeit nicht vergessen. (Beifall von der FDP) Wir dürfen nicht den Verbleib von qualifizierten Beschäftigten in Kurzarbeit fördern, während sie von anderen Betrieben dringend gesucht werden. Daher werbe ich für die Unterstützung unseres Antrags. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist der letzte Tagesordnungspunkt, und ich freue mich, Ihnen und den Menschen, die Ihnen wichtig 31.03.2023 sind, eine schöne Osterzeit zu wünschen. Haben Sie alle ein frohes und gesegnetes Osterfest. Ich freue mich, wenn wir uns bald gesund wiedersehen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
