Dr. Martin Vincentz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann sie nur lieben, die Europäische Union. Von den-Landtag selben Herrschaften, die Ihnen Insektenmehl in Nahrungsmitteln vorstellten, die das Verbrenner-Aus für die Autonation Deutschland befeuert haben und die Ihnen auf jeder Website einen Datenschutz-Cookie präsentieren, kam 2016 die Datenschutz-Grundverordnung. Was Jean-Claude Juncker seinerzeit als Goldstandard des Datenschutzes beschrieb, schafft in der Realität eine ganze Menge Elend. Beispielsweise überlegte die Stadt Wien, als die Datenschutz-Grundverordnung kam, ob es überhaupt noch zeitgemäß sei und der Datenschutz-Grundverordnung entspreche, an Mehrfamilienhäusern Klingelschilder anzubringen, oder ob das nicht schon einen Verstoß gegen den europäischen Datenschutz darstellte. Der Postbote hätte anhand eines Zahlencodes wissen oder zur Not raten müssen, hinter welcher Klingel an einem Gebäude sich unter Umständen welche Familie versteckt. 2018 erfolgte dann Entwarnung. Es gab einen Ausnahmetatbestand, der das dann doch wieder genehmigte. Man konnte also nach wie vor am Plattenbau Klingelschilder anbringen. Die Europäische Union – stets lösungsorientiert. Während andere Regionen der Welt längst dabei sind, neue Handys und Künstliche Intelligenzen zu entwickeln, regulieren wir uns auf dem alten Kontinent zu Tode. So ist es auch jetzt wieder. Wie kann man denn verstehen, dass den Menschen, die keinen Schulabschluss besitzen, zwar staatlicherseits durch die entsprechenden Einrichtungen geholfen werden könnte, dass es auch Förderprogramme für diese Menschen gibt und dass auf Bundesseite in den sonst etwas trägen Institutionen sogar die technischen Möglichkeiten geschaffen wurden, um die Daten zu übermitteln, aber dass das dann nicht geht, weil die Menschen im Einzelnen nicht zugestimmt haben, dass ihre Daten erhoben und weitergegeben werden? Es geht also weiterhin um Ausnahmetatbestände, die man mühsam für jedes weitere in der Datenschutz-Grundverordnung aufpoppende Problem finden muss. Während die SPD nun fordert, weitere Ausnahmetatbestände zu schaffen, um all die einzelnen kleinen Baustellen in der Datenschutz-Grundverordnung jeweils einzeln anzugehen, möchten wir einen anderen Ansatz wählen. Wir möchten nämlich die Europäische Union und ihre Gesetzgebung reformieren. Was dort auf den Weg gebracht wurde, ist die Einheitslösung für alle. Das kann in einer Rechtsordnung wie derjenigen der Europäischen Union, in der so viele unterschiedliche Anwendungsgebiete zusammenkommen, nicht funktionieren. Deswegen gilt es an dieser Stelle, nicht herumzudoktern. Ja, für diesen Einzelfall muss eine Lösung gefunden werden. Aber die Lösung dafür kann eben 31.03.2023 nicht dieser Schritt sein. Die Lösung kann nur die Reform der Europäischen Union sein. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von Thorsten Klute [SPD])
