Astrid Wallmann
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kunz-Strueder. – Als Nächster hat der Abgeordnete Promny von den Freien Demokraten das Wort. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur heutigen dritten Lesung des Gesetzentwurfs können wir nach vielen Diskussionen, nicht zuletzt auch im Innenausschuss, verschiedene Dinge festhalten: Erstens. Die Ausgliederung ist primär das Ergebnis eines jahrelangen Prozesses zwischen der Stadt Hanau auf der einen Seite und dem Main-Kinzig-Kreis auf der anderen Seite. Insoweit haben wir hier in Wiesbaden natürlich zu respektieren, dass die notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem Kreis letztlich auch in einem demokratischen Verfahren die notwendigen Mehrheiten vor Ort in den maßgeblichen politischen Gremien gefunden haben. Wir haben auch zu respektieren, dass die Stadt Hanau seit der Gebietsreform 1974 schon immer eine Sonderrolle im Main-Kinzig-Kreis eingenommen hat und sich auch schon seit dieser Zeit nicht zuletzt aufgrund ihrer Größe und ihrer Eigenschaft als Stadt mit Sonderstatus von den übrigen Kommunen des Kreises abgehoben hat. Daher mag der am 20. August 2018 durch die Stadtverordnetenversammlung in Hanau beschlossene Grundsatzbeschluss nur eine folgerichtige Konsequenz dieser vier Jahrzehnte gelebten Sonderstellung sein. Zweitens. Wir nehmen aus der bisherigen Debatte und insbesondere auch aus der erfolgten Anhörung mit, dass dieser Vorgang auch seine Risiken birgt. Wenn sich eine große Stadt und der Landkreis, mit dem sie über 40 lang zusammen war, am Ende trennen, wird das sicherlich auch finanziell kein Nullsummenspiel sein. Genau an sem Punkt hätten wir uns vonseiten der Landesregierung – ich sage ausdrücklich „vonseiten der Landesregierung“ und richte hier nicht den Blick in Richtung Stadt und Landkreis – mehr Substanz in der Begründung Gesetzentwurfs gewünscht. Da bleiben essenzielle Fragen offen, etwa die Frage, weit hier die kreisangehörigen Städte und Gemeinden finanzielle Last zu tragen haben. Hierbei gab es auch Verunsicherung. In der Gesetzesbegründung fand sich die profane Feststellung, dass man sozusagen Unwuchten feststellen könne – dies immer auf einer Basis von aus dem Jahr 2019. Das haben auch die Anzuhörenden kritisiert, meine Damen und Herren. Diese Kritik haben wir im Rahmen der ersten Lesung äußert. Wir hätten gehofft, dass hierbei nachgebessert aber das ist bedauerlicherweise bis heute nicht entkräftet worden – und das bei der derzeit bekannten angespannten finanziellen Situation der Kommunen. Hierbei wäre sinnvoller gewesen, man hätte nachgebessert. Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises hat sich mit Pressemeldung an die Öffentlichkeit gewandt. Er hat lich gemacht, dass die Finanzlage der kommunalen halte schwierig ist – so schwierig wie seit vielen nicht mehr –, dass es hierbei Herausforderungen gibt dass der Haushalt des Main-Kinzig-Kreises auch nur das Regierungspräsidium genehmigt wird, wenn chende Umlagen erhöht werden – das ungeachtet Sparanstrengungen vor Ort. Wir werden daher hier im Landtag äußerst genau achten, wie sich die Ausgliederung Hanaus in finanzieller Hinsicht im Main-Kinzig-Kreis auswirkt. Wir haben Äußerungen des Innenministers im Ausschuss positiv Kenntnis genommen, dass er dies im Zuge der Neuordnung des KFA einer Lösung zuführen werde. Wir sind sehr spannt, wie sich das dann tatsächlich gestaltet. Wir das Land in einer ganz besonderen und klaren Garantenstellung. Meine Damen und Herren, das Land wäre natürlich beraten, die Landesregierung wäre gut beraten, nicht noch mehr Vertrauen der kommunalen Familie verspielen. Deswegen: Unter dem Strich werden wir sem Antrag zustimmen. Wir werden auch dem Antrag im Hinblick auf das Spielbankengesetz zustimmen. Wir wünschen jedenfalls allen in der Stadt Hanau und Main-Kinzig-Kreis viel Fortune und Glück. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
