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Astrid Wallmann

25.02.2025 Sitzungen 21/32

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Herr Staatsminister, haben das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für Rechtsstaat: Frau Schardt-Sauer, vielen Dank für die Nachfrage. Ihrer ersten Bemerkung – ich weiß nicht, ob das der Teil Ihrer Nachfrage ist –: Es ist zutreffend, dass die se bereits am 12. Februar über die Eröffnung der verhandlung berichtet hat. Wie in dem Schreiben an Obleute mitgeteilt wurde, war das zu einem Zeitpunkt, dem die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch zugestellt worden war. Eine Unterrichtung konnte erst der Zustellung erfolgen. Auf diesen Umstand habe meinem Schreiben an die Obleute vom 13. Februar hingewiesen. Was die Schadenersatzforderung angeht, kann ich ganz allgemein sagen, dass alles, was möglich ist, tend gemacht wird. Das sollten Sie aber aus den ausschusssitzungen wissen. Was im Ergebnis beigetrieben oder nicht beigetrieben werden kann, wird man dann hen. Im weiteren Verfahren ist es aber so, dass zivilrechtlich erst einmal alles geltend gemacht wird und wird, was möglich ist. Was die Dienstbezüge angeht, will ich nur ganz allgemein sagen, dass ich zu allen disziplinarrechtlichen und rechtlichen Fragen in öffentlicher Sitzung keine Auskunft geben kann und Ihnen deshalb vorschlage, wir das im Kreis der Obleute gesondert besprechen.

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