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Astrid Wallmann

25.02.2025 Sitzungen 21/32

Vielen Dank. – Für die Beantwortung gebe ich das Wort an den Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Herrn Staatsminister Heinz. Sie haben das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Vielen Dank für die Erteilung des Wortes. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schardt-Sauer, ich verstehe Ihre Frage so, dass sie sich vornehmlich auf Beteiligte aus dem Justizbereich bezieht. Ich hoffe, das ist richtig. Insofern kann ich zum aktuellen Stand Folgendes mitteilen. Wie ich den Obleuten des Rechtspolitischen Ausschusses mit Schreiben vom 6. Januar 2025 mitgeteilt habe, ist das Verfahren gegen einen Staatsanwalt rechtskräftig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen eines vermeintlichen Falls der Beihilfe zur Untreue gegen den vormals Beschuldigten den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Das Amtsgericht hat den Erlass eines Strafbefehls mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 abgelehnt, da es davon ausging, dass eine Kenntnis des vormals Beschuldigten von den Untreuehandlungen des Alexander B. nicht nachgewiesen werden könne. Hinsichtlich des verbleibenden Staatsanwalts hat das Landgericht Frankfurt durch Beschluss vom 24. Januar 2025 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen. Das Landgericht hat Hauptverhandlungstermine ab April 2025 anberaumt. Auch hierüber habe ich die Obleute des Rechtspolitischen Ausschusses mit Schreiben vom 13. Februar 2025 informiert. Über die Anklageerhebung hatte ich die Obleute bereits mit Schreiben vom 27. Februar 2024 in Kenntnis gesetzt.

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