Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den anRechtsstaat: Sie des Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Schardt-Sauer, die in durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Staats- und gesagt Amtsanwaltschaften – die dem Landtag auch schon auf Lanandere parlamentarische Fragen mitgeteilt wurde – bewegt % im sich in den vergangenen fünf Jahren immer zwischen zwei des und gut zweieinhalb Monaten. Wir hatten im Jahr 2020 30 % eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 2,1 Monaten, im Jahr 2021 von 2,3 Monaten, im Jahr 2022 von 2,2 Monaten, im Jahr 2023 von 2,4 Monaten und im Jahr 2024 aber von 2,6 Monaten – wobei ich ausdrücklich darauf hinweisen möchte, dass Verschiebungen von 0,2 Monaten hin und her faktisch bedeuten, dass wir von fünf bis sechs Tagen sprechen. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass die Staatsanwaltdas schaften – zu Recht – eine der schnellsten Einheiten sind, die die Justiz überhaupt kennt. Das gilt nicht nur in Hessen, sondern bundesweit. Sie arbeiten hoch professionell und sehr schnell. Diese Verschiebungen zum Teil um 0,1 bis 0,2 Monate im Jahresmittel betreffen wenige Tage. Das kann an einzelnen Standorten durchaus auch damit zusammenhängen, dass ganz besonders komplexe Verfahren, die Ihnen allen bekannt sind – große Verfahren mit der Auswertung von Kryptohandy-Chats, große Wirtschaftsstrafsachen –, auch mal mehr als diese zwei bis zweieinhalb Monate dauern. Das hat natürlich immer Einfluss auf den Schnitt. Aber in der Masse kann man festhalten, dass die Staatsanwaltschaften weiterhin sehr schnell und effizient arbeiten.
