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Frank Lortz

25.02.2025 Sitzungen 21/32

sehr Sitzung Frau Ministerin. Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisieeines rung und Innovation: mögSehr geehrter Herr Abgeordneter, das Once-Only-Prinzip zu bedeutet, dass alle notwendigen Daten von Unternehmen nur und Bürgerinnen und Bürgern nur noch einmal an die Vereinfach waltung gemeldet werden und zukünftig für alle Vorgänge aus bestehenden Registern abgerufen werden können. Das Once-Only-Prinzip eröffnet somit ganz neue MöglichBerg- keiten, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben. 2014. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und die VerInteres- waltung sparen dadurch Zeit und Kosten. Das bedeutet ganze auch, dass Behörden – seien es die des Bundes oder die wenn des Landes – nicht ohne Weiteres einfach auf Daten der im Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen zugreifen könSinne nen, sondern es bedarf immer ihrer Zustimmung. Der Abruf der Nachweise und der Daten erfolgt mithilfe 90/DIE des NOOTS, des National-Once-Only-Technical-Systems. Es handelt sich dabei um ein System, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen und Daten aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglicht. Dies erfolgt unter Berücksichtigung höchster Datenschutzstandards. Die rechtliche Grundlage für das NOOTS wurde zwischen Bund und Ländern im Dezember 2024 in einem Staatsvertrag vereinbart, wobei die Ratifizierung dieses Vertrages noch aussteht. Der § 7 des Staatsvertrags regelt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für das NOOTS. Demnach ist das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung bei der Bearbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten verantwortlich. Neben öffentlichen Stellen können auch Unternehmen das NOOTS zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtung gegenüber öffentlichen Stellen nutzen. Die Abwicklung privatwirtschaftlicher Dienstleistungen über das NOOTS ist nicht vorgesehen. Das NOOTS ermöglicht dabei den Transfer und Austausch von Daten und Nachweisen. Eine Datenhaltung findet im NOOTS nicht statt. Zusätzlich führt das NOOTS immer eine Berechtigungsprüfung über die Rechtmäßigkeit des Abrufs durch, sodass unzulässige Datenübermittlungen verhindert werden. Eine Verknüpfung von Daten zur Profilbildung ist technisch und organisatorisch ausgeschlossen. Zusammenfassend: Es findet keine Verknüpfung zwischen privatwirtschaftlichen Dienstleistungen und Verwaltungsverfahren statt. Die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen bleiben stets gewahrt.

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