Dr. Bernd Grimmer
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vorsicht ist besser als Nachsicht, sagt ein Sprichwort. Die Lebenserfahrung zeigt: Nachsicht muss man dann üben, wenn man zuvor die Vorsicht außer Acht gelassen hat. Vorsicht ist also besser als Nachsicht. In unserem Fall ist es aber anders. Wir müssen jetzt Nachsicht walten lassen, weil wir vorher nicht nur Vorsicht, sondern zu viel Bevormundung ins Werk gesetzt hatten. Anstatt diese Bevormundung jetzt abzustellen, jetzt, da die Inzidenzzahlen und die Hospitalisierungsrate niedrig sind, jetzt, da es deutlich wird, wie viele Schäden diese Maßnahmen im Bildungssystem und in den Hochschulen angerichtet haben, wird mit ebendieser Bevormundung weitergemacht. Mit 3 G oder gar 2 G wird auf hinterhältige Weise eine Quasi-Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt. (Beifall bei der AfD) Der Präsenzbetrieb an den Hochschulen wurde in den vergangenen eineinhalb Jahren auf null heruntergefahren – mit den bekannten Resultaten für den Studienalltag und für die Prüfungsleistungen der Studenten. Um das wieder auszugleichen, muss der Gesetzgeber jetzt viel Nachsicht walten lassen. Das kostet vor allem die Studenten Zeit. Diese Ausnahmesituation ist zum Großteil erst durch die staatlichen Verbotsmaßnahmen hervorgerufen worden. Anstatt auf die Studenten zu vertrauen, die möglicherweise sehr schnell in der Lage sind, die entstandenen Lücken aufzuholen, müssen Sie, der Landtag von Baden-Württemberg, jetzt die Gesetze ändern. Natürlich kann man die Studenten jetzt nicht dafür benachteiligen, dass ihnen der Lockdown das Studium fast drei Semester lang sehr erschwert hat. Besser wäre es jedoch gewesen, man hätte ihnen in dieser Situation bei der Gestaltung ihres Studiums selbst mehr Entscheidungsspielraum gelassen. Mit einem Mix von Präsenzveranstaltungen mit Videoübertragungen hätte man den Betrieb aufrechterhalten können. Stattdessen schürte man die Angst vor der Ansteckung, und man befand die Universitäten ebenso wenig als systemrelevant wie die Schulen. Sie, meine Damen und Herren, müssen jetzt diese Verlängerung der Fristen zur Erbringung von Prüfungsleistungen einrichten. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit, da Sie vorher die Studienmöglichkeit eingeschränkt hatten. Daher ist es eine Konsequenz im Irrtum, der Sie notgedrungen folgen müssen, damit die Studenten nicht die Leidtragenden sein müssen. (Dr. Bernd Grimmer) Unserer Meinung nach sind jedoch alle Notwendigkeiten mit den jeweils ersten Abschnitten abgedeckt, in denen die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studienund Prüfungsleistungen für jedes Semester um jeweils ein Semester verlängert werden. Die Fristverlängerung um höchstens drei Semester reicht unserer Meinung nach vollkommen aus, auch wenn sich uns nicht erschließt, warum sie auch noch für das kommende Semester gelten soll. Der Zeitabschnitt, der hier vom Sommersemester 2020 bis zum kommenden Wintersemester gesteckt wird, ist möglicherweise etwas reichlich bemessen. Eine Maßnahme, die wir ablehnen, ist jedoch in den jeweils zweiten Abschnitten festgelegt: Das Wissenschaftsministerium soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Verlängerung der Studien- und Prüfungsleistungen auch für jene Studenten anzuordnen, die in späteren Semestern dieses Studiengangs eingeschrieben waren oder sind. Das ist ein Freifahrtschein für alle, die sich etwas mehr Zeit lassen möchten. Wir werden diese Maßnahme ablehnen. Noch eine Bemerkung am Rand: Sie meinen, den Studenten einen Gefallen damit zu tun, die Fristen zur Erbringung von Prüfungsleistungen über Gebühr zu verlängern. Dies trifft aber nicht für jeden Studenten zu. Es gibt solche, die die Prüfungen aus Unsicherheit vor sich herschieben. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger erscheint das Unterfangen. Wir bringen damit möglicherweise also einige Studenten in Schwierigkeiten. Das sollten wir nicht tun. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
