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Gabriele Rolland

SPD 06.10.2021 Sitzungen 17/13

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke an die Regierungsfraktionen für den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes. Dies hat ja schon eine gewisse Tradition – allerdings mit einem sehr traurigen Hintergrund. Im Juni 2020 haben wir die Prüfungsfristen der Studierenden für das Sommersemester 2020 verlängert, im Dezember 2020 haben wir diese für das Wintersemester 2020/2021 verlängert, und jetzt, im Oktober 2021, machen wir das für das Sommersemester 2021 und – das ist sehr vorausschauend – auch für das Wintersemester 2021/2022. Bravo! Der Hintergrund ist auch deshalb ein trauriger, weil Corona wahrscheinlich noch länger ein Thema sein wird. Wir erleben jetzt, nachdem die Präsenz an den Hochschulen wieder beginnt, dass die Zufriedenheit mit der Corona-Verordnung Studienbetrieb nicht wirklich ausgeprägt ist. Es ist besorgniserregend, was die Hochschulen jetzt machen müssen und wie die Studierenden darauf reagieren. Dem Kollegen von den Grünen möchte ich zurufen: Über 90 % der Studierenden sind geimpft. Ich hoffe, dass eine solche Impfquote auch bei den Beschäftigten an den Hochschulen zu beobachten ist; das wäre wirklich klasse. Warum noch ist das traurig? Die Studierenden treibt die Sorge um, wie es mit ihren Prüfungen läuft. Sie haben auch Angst bezüglich der Qualität ihres Studiums, und sie verspüren ein gewisses Unwohlsein: „Habe ich denn wirklich die richtige Entscheidung getroffen? Ist es so, wie ich es mir wünsche, mit diesem digitalen Studium und mit der nun vielleicht wieder einsetzenden Präsenz?“ Denn den Studierenden wird die Energie genommen, die Motivation und die Lust am Studieren gehen zurück. Das erleben wir. Wenn Sie zu den Studierendenwerken gehen und sich erkundigen, was die Kolleginnen und Kollegen der Psychologischen Beratungsstellen hierzu zu berichten haben, dann wissen Sie, dass dies wirklich ein großes Thema für die jungen Leute ist. Deswegen sind wir in der SPD-Fraktion der Auffassung, dass diese Prüfungsfristen auch weiterhin verlängert werden sollten, nicht nur für das Wintersemester 2021/2022. Sie machen es jetzt anders; Sie geben der Ministerin eine Ermächtigung für eine Verordnung, um dies zu regeln. Es wird dann aber am Parlament vorbeigehen. Es wäre sinnvoll gewesen, bereits vor eineinhalb Jahren zu reagieren. Denn da wusste man schon, dass die Pandemie nicht so bald beendet sein wird und dass die Studierenden vor große Herausforderungen gestellt sind. Ich darf aus einem Antrag zitieren, den ich mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen vor knapp einem Jahr zum Thema Prüfungsdruck gestellt habe. In ihrer Stellungnahme erklärte die Ministerin, dass – ich zitiere – ... individuelle zeitliche Planungen in einigen Fällen angepasst werden müssen. Das kann die Verlängerung von ... Studienverläufen bedeuten. Damals war der Ministerin also klar, dass es im Studienbetrieb zunächst keine großen Veränderungen geben würde. Ich iode – 13. Sitzung – Mittwoch, 6. Oktober 2021 muss ehrlich sagen: Es ist ein Armutszeugnis für das Ministerium, dass nicht schon damals gehandelt wurde. Der Gipfel mit den Studierenden kam tatsächlich zu spät. (Beifall bei der SPD) Aber Sie haben ja jetzt hinzugelernt. Diese Salamitaktik, mit der Sie jetzt reagieren, ist jedoch einfach nicht in Ordnung. Die Studierenden hätten mehr Verlässlichkeit verdient. Klären können wir noch, warum Sie jetzt eine Höchstgrenze von drei Semestern einführen. Das habe ich noch nicht verstanden. Ich kann jetzt nur hineininterpretieren, dass Sie ein generelles Misstrauen gegenüber den Studentinnen und Studenten haben. Einerseits geben Sie mehr Freiheit und Spielraum, und andererseits erhöhen Sie weiterhin den Druck. Das ist nicht in Ordnung. Die SPD-Fraktion wird darauf reagieren. Es ist Zeit, Bilanz zu ziehen, was an den Hochschulen gut gelaufen ist und was nicht gut gelaufen ist. Prüfungsdruck ist einer dieser Punkte, die nicht gut gelaufen sind. Ich lade Sie gern zu der Veranstaltung ein, die die SPD dazu machen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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