Gernot Gruber
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vorredner! Im Herbst 2020 bei eriode – 13. Sitzung – Mittwoch, 6. Oktober 2021 der Expertenanhörung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes war das Fazit, nach dem Klimaschutzgesetz müsse vor dem nächsten Klimaschutzgesetz sein. Denn die Schritte waren richtig, aber nicht groß genug. Beispielsweise hatte die grün-schwarze Regierungsmehrheit die Anträge der SPD abgelehnt, eine Solarpflicht auf allen Neubaudächern einzuführen oder ein noch vorhandenes CO - Restbudget als Orientierungsgröße zu berücksichtigen. Das mit der Solarpflicht wird ja jetzt korrigiert. Darüber freuen wir uns. Ich möchte aber doch anmerken: Geschichte wiederholt sich selten. Bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes im September, im Herbst 2021 wiederholt sie sich aber doch ein Stück weit: Ehrgeizige – sehr ehrgeizige – CO -Reduktionsziele sind formuliert, 2020 versäumte Maßnahmen wie die Solarpflicht für alle Dächer werden nun nachgeholt. Aber angekündigte Maßnahmen wie die Festlegung von Sektorzielen aus dem Koalitionsvertrag fehlen. In der Stellungnahme zu einem SPD-Antrag zu den Klimaschutzzielen führt die grün-schwarze Landesregierung aus – ich zitiere die Ministerin –: Ziel ist es, bis Frühsommer 2022 eine weitere Novellierung des Klimaschutzgesetzes u. a. mit Festschreibung von Sektorzielen vorzulegen. Es gilt also wiederum: Nach dem Klimaschutzgesetz ist vor dem Klimaschutzgesetz. Ein bisschen beschleicht mich da das Gefühl, dass es vor der Bundestagswahl auch darum ging, den Bund beim Ausrufen ehrgeiziger Ziele – so lohnend und wichtig diese sind – zu überholen. Bei der Formulierung konkreter Ziele für Einzelsektoren hinkt Baden-Württemberg dem Bund nämlich genauso hinterher wie leider auch bei der im Moment noch viel zu mageren Bilanz der Erzeugung regenerativer Energien im eigenen Land. Während bundesweit 45 % des verbrauchten Stroms regenerativ erzeugt werden, sind es in Baden-Württemberg gerade einmal 25 %. Das ist eine magere Bilanz. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Blick auf das Nachbarland Rheinland-Pfalz: Die haben 2018 ebenfalls bereits 45 % geschafft. Uns Sozialdemokraten freut natürlich besonders, dass das SPD-geführte, jetzt in einer Ampel regierte Land Rheinland-Pfalz ein so leuchtendes Vorbild darstellt – hoffentlich auch für Baden-Württemberg. (Beifall bei der SPD) Immer wieder hat Ministerin Walker den Bund für das Fehlen weiter reichender, konkreter Maßnahmen gerügt. Aber selbst hat die Landesregierung es nicht hinbekommen, die seit 2019 immer wieder angekündigte Fortschreibung des IEKK, des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts, vorzunehmen. Da muss ich aus dem Blickwinkel der Opposition doch kritisch anmerken: Den Ansprüchen, die die Landesregierung an den Bund stellt, wird sie im eigenen Zuständigkeitsbereich nicht gerecht. Ich bin gespannt, ob Ministerin Walker uns das gleich erklären kann und wann das IEKK vorgelegt wird. Frau Niemann, Sie haben gesagt, es werde unverzüglich und schnell vorgelegt; aber seit 2019 ist doch viel Zeit vergangen angesichts der (Gernot Gruber) drängenden Probleme. Denn um als Land mit gutem Beispiel voranzugehen, wäre mehr nötig; Kollege Haser hat es ausgeführt und es an den ehrgeizigen Zielen durchdekliniert. Von 8 000 Landesgebäuden haben im Moment nur 170 Gebäude ein Solardach, wie die Stellungnahme zu unserem SPD-Antrag offengelegt hat. Im letzten Jahr kamen gerade einmal zwölf dazu. Das ist genauso wenig wie beim Zuwachs an Windkraftanlagen im Land Baden-Württemberg. Das zeigt: Es ist trotz der Novelle des Klimaschutzgesetzes mit seinen wichtigen Zielen noch viel zu tun. Um die Ziele konkreter zu machen, um das Klimaschutzgesetz besser und konkreter zu machen, haben wir im Ausschuss verschiedene Anträge gestellt, die wir jetzt in einem Änderungsantrag gebündelt haben: mehr Solardächer auf Landesgebäuden, Mindestziele beim Ausbau der Windenergie, Wärmeplanung in allen Städten und Gemeinden und Einführung eines CO -Schattenpreises. Ich bin einmal gespannt, ob Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, unseren Anträgen heute im Plenum zustimmen werden. Sie haben ja kurz vor knapp die Kurve bekommen und jetzt einen Teil unserer Anträge in einem eigenen Entschließungsantrag vorgelegt. Diesem Entschließungsantrag werden wir sehr gern zustimmen. Wir würden uns aber natürlich freuen, wenn Sie im Umkehrschluss auch unserem Änderungsantrag zustimmen. Auch da stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Falls Sie unseren Anträgen doch nicht zustimmen, haben Sie aber wieder die Chance, nachzuarbeiten und sie zum Klimaschutzgesetz im Frühjahr 2022 zu berücksichtigen. Denn es heißt ja: Nach dem Klimaschutzgesetz ist vor dem Klimaschutzgesetz. Um zu einem versöhnlichen Fazit zu kommen – Herr Haser hat uns ja dazu aufgefordert –: Wir Sozialdemokraten werden dem Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes heute zustimmen, auch wenn uns die Schritte nicht konkret genug sind. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
