Jutta Niemann
Nein. – Grundvoraussetzung dafür ist die Bereitstellung der benötigten Flächen. Mit der neuen Regelung im Klimaschutzgesetz sollen zukünftig mindestens 2 % der Regionalfläche für Fotovoltaik- und Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Durch die klare Zielmarke für die Landesverwaltung, bis 2030 klimaneutral zu sein, wird sie zur Vorreiterin und gleichzeitig auch zum Vorbild für zahlreiche kommunale Verwaltungen. Klimaneutrale Gebäude, erneuerbare Wärme, klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Beschaffung sind große Herausforderungen, bei denen das Land einen ambitionierten Weg vorzeichnet. Daher wird das Land auch sehr schnell sein Energie- und Klimaschutzkonzept für die landeseigenen Liegenschaften weiterentwickeln. Dafür bringen wir, Grüne und CDU, heute auch einen Entschließungsantrag mit relevanten Eckpunkten ein, z. B. dem CO -Schattenpreis. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD) Mit der umfassendsten PV-Pflicht Deutschlands, einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030, einer klimaneutralen Wärmeplanung bis 2040, der Verankerung des 2-%-Flächenziels für Wind und Freiflächen-PV und der Gründung eines Klimasachverständigenrats ist dieses Klimaschutzgesetz das stärkste und ambitionierteste Klimaschutzgesetz Deutschlands. Die nächsten Schritte werden schon vorbereitet: vom IEKK – dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept – über die Landesplanung bis zu konkreten Sektorzielen. Dort gehören dann auch einige der Punkte hin, die in den Anträgen der Opposition angesprochen werden. Denn klar ist: Wir brauchen beim Klimaschutz Tempo und konkrete Maßnahmen. Mit dieser Novelle des Klimaschutzgesetzes ist Baden-Württemberg dabei auf dem richtigen Weg. Vielen Dank. iode – 13. Sitzung – Mittwoch, 6. Oktober 2021 (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)
