bremische-buergerschaft.de ↗

Dr. Claudia Schilling

23.06.2026 Sitzungen 21/38

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Sültenfuß, meine lieben Abgeordneten! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Ausgleichsabgabe wird im Amt für Versorgung und Inklusion Bremen vom Inklusionsamt verwaltet. Die Darstellung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe erfolgt für die Stichtage 31. März und 31. Dezember. Im Jahr 2015 gab es an den beiden Stichtagen Einnahmen in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro beziehungsweise 8,7 Millionen Euro. Im Jahr 2016 waren es rund 6 Millionen Euro beziehungsweise 9,4 Millionen Euro. Im Jahr 2017 lagen die Einnahmen bei 7,1 Millionen Euro beziehungsweise bei 8,3 Millionen Euro. Für 2018 waren es rund 6,3 Millionen Euro beziehungsweise 9,2 Millionen Euro. 2019 waren es 7,1 Millionen Euro beziehungsweise 8,8 Millionen Euro und 2020 5,5 Millionen Euro beziehungsweise 9,2 Millionen Euro. Für 2021 lauteten die Beträge 7 Millionen Euro beziehungsweise 10 Millionen Euro; für 2022 7,2 Millionen Euro beziehungsweise 9,9 Millionen Euro. 2023 waren es 7,3 Millionen Euro beziehungsweise 10,5 Millionen Euro. 2024 betrugen die Einnahmen 7,1 Millionen Euro beziehungsweise 9 Millionen Euro. Im Jahr 2025 waren es 8,2 Millionen Euro beziehungsweise 10,3 Millionen Euro. Zu Frage 2: Die Zuführung an den Ausgleichsfonds des Bundes belief sich im Jahr 2015 auf rund 1,3 Millionen Euro, im Jahr 2016 auf 1,4 Millionen Euro. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 waren es jeweils 1,6 Millionen Euro. Im Jahr 2020 belief sich die Summe auf rund 0,7 Millionen Euro, im Jahr 2021 auf rund 1 Millionen Euro, im Jahr 2022 und 2023 auf jeweils 1,6 Millionen Euro, im Jahr 2024 auf 1,7 Millionen Euro, im Jahr 2025 auf 1,8 Millionen Euro. Für den Ausgleich unter den Integrationsämtern/Inklusionsämtern beliefen sich die Beträge im Jahr 2015 auf 1,3 Millionen Euro, im Jahr 2016 auf 1,4 Millionen Euro, im Jahr 2017 auf 1,5 Millionen Euro, im Jahr 2018 auf 1,7 Millionen Euro, im Jahr 2019 auf 1,6 Millionen Euro, im Jahr 2020 wieder auf 1,6 Millionen Euro, im Jahr 2021 auf rund 2 Millionen Euro, im Jahr 2022 auf 1,6 Millionen Euro, im Jahr 2023 auf 1,1 Millionen Euro, in den Jahren 2024 und 2025 auf 0,7 Millionen Euro. Zu Frage 3: Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden gemäß § 160 Absatz 5 Sozialgesetzbuch IX zweckgebunden verwendet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. Mittel, die nicht ausgeschöpft werden, werden der Rücklage zugeführt, sodass sämtliche Mittel der Ausgleichsabgabe schlussendlich in Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt fließen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Inklusionsamt in den ersten drei Monaten eines Jahres kaum über Einnahmen verfügt, da die Zahlung der Ausgleichsabgabe durch die Betriebe zum 31. März eines Jahres erfolgt. Um die Leistungsfähigkeit für diesen Zeitraum sicherzustellen, bedarf es einer Liquiditätsreserve, die über die Rücklage abgesichert werden muss. Sowohl die Höhe der Zuführung zum Ausgleichsfonds als auch der Finanzausgleich zwischen den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern unterliegen gesetzlichen Vorgaben. Der Senat hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der weiterzuleitenden Mittel. – So weit die Antwort des Senats! Herr Sültenfuß, ich kann Ihnen die Zahlen aber gerne auch noch mal nachreichen.

Alle Reden von Dr. Claudia Schilling Protokoll (PDF) ↗