Dr. Andreas Bovenschulte
Die Planung ist, im dritten Quartal dieses Jahres die Antragsunterlagen einzureichen. Dann ist es an der Förderstelle, zu sagen: Wann bescheinigt sie das? Billigt sie möglicherweise sogar einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn? Wenn wir den vorzeitigen Maßnahmenbeginn hätten, ginge es schneller. Wenn wir den nicht haben, müssen wir auf die endgültige Entscheidung der Förderstelle warten. Wann die getroffen wird, hängt von der Förderstelle ab. Das kann ich nicht sagen. Sobald die Förderung da ist und förderunschädlich begonnen werden kann, wollen wir so schnell wie möglich loslegen. Dann muss die Ausführungsplanung gemacht werden und dann müssen die praktischen Tätigkeiten durchgeführt werden. Aber es wäre jetzt Spekulation, ein Enddatum zu nennen, weil wir da von der Handlung Dritter, nämlich der Förderstelle, abhängig sind.
