Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Humpich, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Jugendhilfeausschuss hat am 11. Juni 2026 die institutionell geförderte Einrichtungslandschaft in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen. In der Stadtgemeinde Bremen werden künftig 38 Einrichtungen institutionell gefördert. In Blumenthal und in der Überseestadt werden neue Einrichtungen eröffnet. In der Neustadt werden zwei Standorte zusammengeführt. Dort entsteht ein gut ausgestattetes Jugendfreizeitheim, das sowohl in Bezug auf pädagogisches Personal als auch im Hinblick auf die Öffnungszeiten den Bedarfen junger Menschen gerecht werden kann. Für Einrichtungen, die künftig nicht mehr für institutionelle Förderungen vorgesehen sind, wurden Perspektiven über Projektförderungen erarbeitet. Die Planungen für die Verteilung von Projektmitteln erfolgt nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses, sodass zu deren Verteilung derzeit noch keine Auskunft gegeben werden kann. Zu Frage 2: Der Senat nimmt die Sorgen und Kritik sehr ernst. Die Finanzierungssystematik und deren Umsetzung wurden in beteiligungsorientierten Prozessen entwickelt und geplant. Die freien Träger waren an der Entwicklung der Systematik intensiv beteiligt. Über die Umsetzung der Einrichtungsstandards in den Planungsgebieten wurde im Rahmen von Planungskonferenzen beraten. Hier waren neben freien Trägern auch junge Menschen, Beiräte und Ortsämter vertreten. Der Senat hält die neue Finanzierungssystematik für einen großen Meilenstein. Sie bringt die verbindlichen Qualitätsstandards sowie eine zuvor nicht gekannte Planungssicherheit ins Feld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Im Rahmen des Prozesses wurde Kritik stets Raum gegeben, die finale Entscheidung lag beim zuständigen Gremium, dem Jugendhilfeausschuss. Auch hier wurden die Finanzierungssystematik und deren Umsetzung bei vielen Sitzungen kritisch diskutiert und schließlich deren Umsetzung für alle Sozialzentren einstimmig beschlossen. Zu Frage 3: Die Einrichtungsstandards weisen verschiedene Einrichtungstypen aus, die je nach Fachkräfteausstattung unterschiedlich finanziert werden. Die Entwicklung dieser Einrichtungsstandards erfolgte in einer Arbeitsgruppe, an der freie Träger maßgeblich beteiligt waren. Die beschlossenen Einrichtungsstandards sind das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe, sodass zwischen öffentlichen und freien Trägern Einvernehmen hinsichtlich der Förderhöhen für institutionelle Förderungen besteht. Projektförderungen werden dezentral im Herbst dieses Jahres in den Sozialzentren geplant. Hier ist noch keine Aussage bezüglich des Einvernehmens zu treffen. Durch die beschlossene Umsetzung der Einrichtungsstandards in den Sozialzentren besteht jedoch zu einem sehr frühen Zeitpunkt Transparenz über die verfügbaren Projektmittel. – So weit die Antwort des Senats!
