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Wiebke Stuhrberg

23.06.2026 Sitzungen 21/38

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Verbindliche Vorgaben können unter anderem der Landesbauordnung (LBO), § 8 und § 87, entnommen werden. Demnach sind Grundstücksflächen von Baugrundstücken, die nicht für bauliche Anlagen genutzt werden (Freiflächen), wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und dauerhaft zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Bestehende Freiflächen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 diesen Anforderungen entsprechen. Weitergehende verbindliche Vorgaben können zusätzlich entstehen, wenn baugenehmigungspflichtige Maßnahmen eingeleitet werden, die auch die Außenanlagen betreffen. Eine weitere verbindliche Vorgabe ist das Berücksichtigungsgebot in § 3 Absatz 3 des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG). Die Vorgaben zur Neugestaltung von Schulhöfen beziehungsweise Freiflächen öffentlicher Liegenschaften werden künftig durch die technischen Baustandards (aktuelle Überarbeitung) geregelt. Hierbei liegt die Konzentrationswirkung auf Versickerungsflächen. Für die klimaangepasste Gestaltung von Schulhöfen im Bestand gibt es in den Baustandards bisher keine verbindlichen Regeln, jedoch die Empfehlung, die Neubaustandards entsprechend den Gegebenheiten umzusetzen beziehungsweise sich diesen anzunähern. Sofern Schulen aufgrund geänderter Verwendung ihrer Freiflächen eine geringere Versiegelung umsetzen und ihren Beitrag zur klimaangepassten Schulhofgestaltung leisten wollen, unterstützt Immobilien Bremen (IB) diese vollumfänglich im Rahmen seines Handlungsspielraumes. Über eine Umbaugenehmigung können die Schulen zusammen mit dem Senator für Kinder und Bildung (SKB) Flächen zur Entsiegelung bei IB anmelden und diese Projekte unter unumgänglichen Auflagen umsetzen. Schulhöfe sind in den meisten Fällen hoch intensiv genutzte Flächen. Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, unterstützt SKB die Schulen bei der Einrichtung von Schulgärten. Bei weniger Platz schaffen sich viele Schulen Hochbeete an. IB setzt in Neubau- und Sanierungsprojekten Bausteine der Schwammstadt um. Dort gelten weiterhin die folgenden Grundsätze: Systematische Ausstattung geeigneter Dachflächen mit Gründächern ab einer Dachgrundfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Werden nicht überbaute Grundstücksflächen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens neu hergerichtet oder baurechtlich relevant verändert, werden die betroffenen Grundstücksflächen im Sinne der Schwammstadt wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt, sofern nicht Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung dem entgegenstehen. Regenwasser wird bei allen geeigneten Bauvorhaben vorzugsweise der Versickerung auf den Grundstücken zugeführt. Zu Frage 2: Zum Versiegelungsgrad von Schulhöfen stehen verschiedene detaillierte Informationen auf unterschiedlicher Datenbasis zur Verfügung. Eine gesamtstädtische Versiegelungskartierung durch KI-basierte Auswertung von Orthofotos gibt übergeordnet Aufschluss auf den Versiegelungsgrad von Schulhöfen. Zudem liegt dem Hitzeaktionsplan die Karte „Hitzebelastung von Schulen und Kitas am Tag“ bei (Seite 104 und 105), in der die bioklimatische Belastung mit den Standorten von Kitas und Schulen überlagert wurde. Daraus lassen sich Schlüsse auf die Hitzebelastung an Schulstandorten ziehen, wobei neben dem Versiegelungsgrad auch die Beschaffenheit der Umgebung Einfluss hat. Des Weiteren ist eine Tabelle des Umweltbetriebs Bremen (UBB) vorhanden, in der der Versiegelungsgrad von Schulhöfen detailliert dargestellt ist. In dieser wird allerdings nicht zwischen den unterschiedlichen Nutzungen unterschieden, weshalb auch zwingend erforderliche versiegelte Flächen innerhalb der Tabelle abgebildet werden, zum Beispiel Feuerwehrzufahrten. Dies hat zur Folge, dass nicht alle versiegelten Flächen das Potenzial zur Entsiegelung aufweisen. Zu Frage 3: Der Senat sieht das Schwammstadtprinzip grundsätzlich als Leitbild. Spezielle Design-Standards für Schulhöfe, wie für das RISAKonzept erarbeitet wurden, bestehen derzeit für die Stadtgemeinde Bremen nicht. Im Rahmen des vom Senat betriebenen Entwicklungsprozesses „Handlungskonzept Schwammstadt Bremen“ werden in einer Arbeitsgruppe zu Workflows und Musterlösungen auch Schulhöfe betrachtet mit dem Ziel, Schwammstadtmaßnahmen systematisch bei Bau- und Umbaumaßnahmen zu integrieren. Es ist vorgesehen, mit den am Schulbau/ -umbau beteiligten Akteuren ins Gespräch zu gehen, um zu eruieren, inwieweit ein Schulhofkonzept beziehungsweise dessen Entwicklung im Rahmen des Aktionsplans des Handlungskonzepts erarbeitet werden könnte. Auf der neuen gesamtstädtischen Schwammstadt-Website www.schwammstadtbremen.de werden unter anderem zwei Schulprojekte von IB dargestellt. Zudem sind im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und der klimaangepassten Stadtentwicklung Entsiegelungsprojekte auf Schulhöfen vorgesehen. Erste Pilotvorhaben an Schulen wurden bereits umgesetzt. – So weit die Antworten des Senats!

Alle Reden von Wiebke Stuhrberg Protokoll (PDF) ↗